Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/46: Energiestrategie 2050 · 138 Seiten

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Für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen, sind vor allem die Kantone zuständig. Der Bund ist koordinierend tätig und unterstützt die Harmonisierung der kantonalen Massnahmen (z.B. Weiterentwicklung von Normen und Standards, der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich MuKEn, des harmonisierten Fördermodells oder des Gebäudeenergieausweises der Kantone GEAK). Der Bund finanziert zudem Projekte (z.B. MINERGIE und energo53) und fördert die Information und Beratung sowie die Aus- und Weiterbildung in Zusammenarbeit mit den Kantonen. Er leistet Globalbeiträge an die kantonalen Förderprogramme, unterstützt die Forschung im Gebäudebereich und pflegt internationale Kontakte.

Zielsetzung

Bund und Kantone verfolgen im Gebäudebereich eine Gesamtenergiestrategie zur möglichst weitgehenden Ausschöpfung der Potenziale in den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energien sowie Abwärme im Strom- und Wärmebereich. Gleichzeitig soll der CO2-Ausstoss deutlich reduziert werden. Ziel ist es, den Gesamtenergieverbrauch (inklusive Strom) der Gebäude bis 2050 um 28 TWh gegenüber der Trendentwicklung (Referenzszenario) zu reduzieren. Das entsprechende Reduktionsziel beim Stromverbrauch beträgt 12 TWh bis 2050. Diese energie- und klimapolitischen Vorgaben sollen in einer ersten Phase durch folgende, gebäudebezogenen Ziele erreicht werden:

− Neue Gebäude versorgen sich ab 2020 im Bereich der Wärmeenergie ganzjährig möglichst selbst und übernehmen Anteile an der Versorgung mit Elektrizität.

− Die Quote an energetischen Sanierungen am bestehenden Gebäudepark wird deutlich erhöht.

− Elektrizität wird nicht mehr für Widerstandsheizungen und Elektroboiler verwendet.

− Fossile Feuerungen werden möglichst durch erneuerbare Energien ersetzt.

− Gebäudetechnische Anlagen werden energieeffizient betrieben.

Massnahmen

Die bisherigen Instrumente werden unter Wahrung der verfassungsmässigen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen weiter verstärkt. Die beabsichtigte Revision der Mu-KEn soll in Form eines Konkordates verabschiedet und zusätzliche kantonale Mittel für die Förderung primär im Gebäudebereich bereitgestellt werden. Der Bund wird die Kantone unter anderem bei der Grundlagenerarbeitung und durch eine Erhöhung der Fördermittel (Globalbeiträge) verstärkt unterstützen. Die Massnahmen im Gebäudebereich verfolgen drei Stossrichtungen: die Verstärkung des Gebäudeprogramms, die Revision der MuKEn und die Anpassung des Steuerrechts. Mit der Vorlage zur Energiestrategie 2050 sollen die gesetzlichen Grundlagen für eine Verstärkung des Gebäudeprogramms geschaffen werden.

Verstärkung des Gebäudeprogramms: Der schrittweise Ausstieg aus der Kernenergie führt mitunter zu einer Veränderung des Strommixes, der je nach Ausgestaltung zu einer Erhöhung der CO2-Emissionen bei der Stromproduktion führen kann. Gleichzeitig will das CO2-Gesetz die im Inland emittierten Treibhausgase bis 2020 um mindestens 20 Prozent gegenüber 1990 senken. Dieses Ziel entspricht einer absoluten Reduktion der Treibhausgasemissionen um rund 10,6 Millionen Tonnen CO -Äquivalenten (CO eq).54

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53 Kompetenzzentrum für Energieeffizienz in Gebäuden, www.energo.ch.

54 Quelle „Verordnung über die Reduktion der CO2-Emmissionen (CO2-Verordnung) – Erläuternder Bericht zum Anhörungsentwurf vom 11. Mai 2012, BAFU