Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/46: Energiestrategie 2050 · 138 Seiten
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Vorgabe an die Kantone, ein harmonisiertes Basisförderprogramm für die Substitution von Ölheizungen umzusetzen.
− Die Aus- und Weiterbildung sowie die Information und Beratung der „Mittler“ (Architekten, Planer, Installateure) und der Gebäudebesitzer soll verstärkt gefördert werden.
− Der Ersatz von ortsfesten elektrischen Widerstandsheizungen durch erneuerbare Energien soll verstärkt unterstützt werden. Damit soll deren Ersatz beschleunigt und die Einführung einer Sanierungspflicht ab 2025 vorbereitet werden. Variante 1 der Finanzierung des Gebäudeprogramms enthält die Vorgabe an die Kantone, ein harmonisiertes Basisförderprogramm in diesem Bereich umzusetzen.
− Besonders energieeffiziente Ersatzneubauten sollen vermehrt gefördert werden.
− Für den Erhalt von Förderbeiträgen soll bei bestehenden Gebäuden eine Energieberatung durchgeführt werden müssen (GEAK Plus: Gebäudeenergieausweis der Kantone mit Beratungsbericht). Damit verfügen die Hauseigentümer über Grundlagen für eine umfassende Betrachtung und Realisierung der Gebäudeerneuerung. Durch die gezielte Beratung soll sich die Qualität der energetischen Sanierungen erhöhen.
Verschärfung und Ausbau der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich
(MuKEn): Zusätzlich zu der Verstärkung des Gebäudeprogramms gemäss Vorlage beabsichtigt die Konferenz der kantonalen Energiedirektoren (EnDK), die MuKEn bis 2014 zu revidieren. Dabei ist eine Verschärfung der kantonalen Vorschriften für Neu- und Umbauten vorgesehen. Der Bund fordert die Kantone dazu auf, zusätzlich folgende Massnahmen in das Pflichtmodul der MuKEn aufzunehmen, um diese weiter zu verschärfen:
− Der Anteil der Heizwärme aus erneuerbaren Energieträgern soll erhöht werden. Dazu sollen die Vorschriften für Neubauten verschärft werden.
− Durch verschärfte energetische Anforderungen an gebäudetechnischen Anlagen soll der Stromverbrauch im Gebäudebereich reduziert werden.
− Es soll die Pflicht einer Energieinspektion Gebäudetechnik eingeführt werden. Dadurch können die energierelevanten Grundfunktionalitäten der geprüften Gebäudetechnikanlagen sichergestellt werden.
− Die Betriebsoptimierung für Gebäude soll zur Pflicht werden. Dadurch sollen die Gebäudetechnikanlagen auf dem jeweils aktuellsten Stand der höchsten Energieeffizienz betrieben werden.
− Beim Eigentümerwechsel einer Liegenschaft ist dem neuen Eigentümer zwingend ein GEAK Plus vorzulegen. Liegt dagegen eine Erbschaft vor, wird kein GEAK-PLUS verlangt. Damit verfügen die Hauseigentümer respektive die Kaufinteressenten über Grundlagen für eine umfassende, energetische Betrachtung des aktuellen Gebäudezustands und für die Realisierung einer zukünftigen Gebäudeerneuerung. Vorhandene GEAK sollen zukünftig auch Mieterinnen und Mieter vor dem Mietverhältnis vorgelegt werden. Gemeinsam mit den Kantonen ist über eine Norm im Mietrecht für die Sicherung dieses Anliegens zu sorgen.
− Auf die Ausnutzungsziffer bei bestehenden Gebäuden und Ersatzneubauten bei Erreichung eines energetischen Minimalstandards soll ein Bonus gewährt werden.
− Bei bestehenden Bauten mit fossilen Feuerungen sollen gesetzliche Anreize für den Ersatz durch erneuerbare Energien geschaffen werden.