Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/46: Energiestrategie 2050 · 138 Seiten
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− Stromnetze ausbauen: Für die künftigen inländischen Produktionsinfrastrukturen und den Stromimport ist ein rascher Ausbau der Stromübertragungsnetze und ein Umbau der Verteilnetze zu so genannten intelligenten Netzen (Smart Grids) nötig. Diese Netze bergen ein grosses Potenzial zur Optimierung des Stromsystems und für Einsparungen im Verbrauch. Der Bundesrat hat das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, eine Strategie Stromnetze auszuarbeiten.
− Energieforschung verstärken: Die Portfolios der Energieforschung im ETH-Bereich, an den Fachhochschulen und den Universitäten sollen überprüft und die Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen, der Wirtschaft und den Technologiekompetenzzentren weiter gefördert werden.
− Vorbildfunktion des Bundes, der Kantone, Städte und Gemeinden: Die öffentliche Hand geht mit gutem Beispiel voran und soll künftig den Eigenbedarf an Strom und Wärme weitgehend durch erneuerbare Energieträger decken.
− Stärkung der internationalen Zusammenarbeit im Energiebereich: Mit der Europäischen Union ist so rasch als möglich der Abschluss der Stromverhandlungen anzustreben. Zudem sollen die Kontakte mit den Nachbarstaaten und die Mitarbeit der Schweiz in internationalen Organisationen vertieft werden.
Erstes Massnahmenpaket zur Umsetzung der Energiestrategie 2050
Bei dem nun vorliegenden Massnahmenpaket zur Umsetzung der Energiestrategie handelt es sich um das erste von weiteren Paketen, die für den langfristigen und etappenweisen Umbau des Energiesystems bis im Jahr 2050 nötig sein werden. Mit den vorgesehenen Massnahmen können die langfristigen energie- und klimapolitischen Ziele des Bundesrats nur teilweise erreicht werden. Deshalb geht der Bundesrat davon aus, dass weitere Massnahmen beschlossen werden müssen, um auch künftig eine sichere und zuverlässige Energieversorgung in der Schweiz zu gewährleisten. Hierzu wäre die Verfassung anzupassen.
Für die Zeit nach 2020 soll eine weitere Etappe konzipiert werden, in der gemeinsam mit der Weiterentwicklung der Klimapolitik die Energiepolitik strategisch neu ausgerichtet wird. Hierfür soll eine Energieabgabe auf sämtliche Energieträger mit Rückerstattung an Wirtschaft und Bevölkerung geprüft werden. Der Übergang vom bestehenden Förder- hin zu einem Lenkungssystem soll fliessend und innerhalb einer vertretbaren Übergangsfrist stattfinden. Sobald die im Vorfeld vom Bund festgelegten Energie- und Klimaziele erreicht worden sind, wäre die Energieabgabe entsprechend zu kürzen (Ziffer 1.4).
Mit den vom Bundesrat für diese erste Etappe der Umsetzung der Energiestrategie vorgeschlagenen Massnahmen sollen hauptsächlich jene Effizienzpotenziale genutzt werden, welche die Schweiz bereits heute mit den vorhandenen beziehungsweise absehbaren Technologien realisieren kann und für die keine tiefgreifende, internationale Zusammenarbeit mit der Europäischen Union und mit Drittstaaten erforderlich ist. Dabei wird das nachhaltig nutzbare Potenzial der erneuerbaren Energien weitgehend erschlossen.
Mit Energieeffizienz den Verbrauch senken
Um den Energie- und Elektrizitätsbedarf auch künftig zu decken, muss in erster Linie der Verbrauch gesenkt werden. Deshalb setzt der Bundesrat auf eine konsequente Umsetzung der Energieeffizienz im Gebäudebereich, bei Elektrogeräten, in Industrie, Gewerbe und bei den Dienstleistungsbetrieben sowie im Bereich der Mobilität (Ziffer 1.3.1):
− Mit einem Anteil von rund 46 Prozent am inländischen Energieverbrauch kommt der Energiereduktion im Gebäudebereich eine Schlüsselrolle bei der Erfüllung der Ziele der Energiestrategie zu. Entsprechend liegt hier der Fokus bei der Verstärkung