Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/46: Energiestrategie 2050 · 138 Seiten

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des bestehenden Gebäudeprogramms: Die finanzielle Förderung von Bund und Kantonen soll deutlich ausgebaut und die Globalbeiträge des Bundes an die kantonalen Förderprogramme erhöht werden. Weiter ist eine Verschärfung und der Ausbau der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich vorgesehen. Mit einer Anpassung des Steuerrechts will der Bundesrat zudem Hausbesitzer dazu motivieren, Gesamtsanierungen anstelle von Teilsanierungen vorzunehmen.

− Auch das energetische Sparpotenzial in der Industrie, im Gewerbe und im Dienstleistungsbereich ist beträchtlich. Mit der Einbindung von Unternehmen in Vereinbarungen über verbindliche Effizienzziele sowie dem Ausbau der wettbewerblichen Ausschreibungen und der Verstärkung der freiwilligen Effizienzmassnahmen wird dieses Potenzial erschlossen.

− Serienmässig hergestellte Elektrogeräte verbrauchen eine beträchtliche Menge an Elektrizität. Gegenwärtig bestehen für dreizehn Gerätekategorien verbindliche Effizienzvorschriften beziehungsweise energetische Mindestanforderungen. Solche Effizienzanforderungen sollen auf weitere Gerätekategorien ausgeweitet und periodisch dem technischen Fortschritt angepasst werden. Gebrauchsvorschriften sollen zudem dazu beitragen, dass Elektrogeräte angemessen eingesetzt werden.

− Im Bereich der Mobilität sieht der Bundesrat Massnahmen vor, welche die Energieeffizienz der Fahrzeuge, des Schienenverkehrs, bei der Verkehrsinfrastruktur und beim Einsatz von Transportmitteln optimieren. Auch soll bereits bestehende Verkehrsinfrastruktur zur Energieerzeugung genutzt werden.

− Schliesslich sollen auch die Energieversorgungsunternehmen dazu beitragen, möglichst viel Strom einzusparen. Heute basiert ihr Geschäftsmodell vorwiegend auf dem Ansatz, möglichst viel Elektrizität zu verkaufen. Auch aufgrund ihrer Nähe zu den Konsumenten drängt sich eine Verknüpfung des Stromverkaufs mit dem Bereitstellen von innovativen Dienstleistungen und Produkten im Bereich der Energieeffizienz auf. Mit verpflichtenden Effizienzzielen für Energieversorger will der Bundesrat den Weg für einen Markt für Energiedienstleistungen ebnen.

Erneuerbare Energien fördern und den Kraftwerkspark sowie die Stromnetze um- und ausbauen

Um den stufenweisen Wegfall der Elektrizitätsproduktion aus der Kernkraft aufzufangen, will der Bundesrat das Potenzial der Wasserkraft und der neuen erneuerbaren Energien – unter Abwägung von Schutz und Nutzen – ausschöpfen (Ziffer 1.3.2):

− Aufgrund des vorliegenden Massnahmenpakets erhöht sich die Stromproduktion aus den neuen erneuerbaren Energien bis 2050 schrittweise auf 24,2 Terawattstunden (TWh). Davon werden dereinst rund 11,12 TWh auf die Photovoltaik, 4,26 TWh auf Wind und 4,29 TWh auf die Geothermie fallen.

− Die Stromproduktion aus der Gross- und Kleinwasserkraft soll bis 2035 auf eine Jahresdurchschnittsmenge von mindestens 43 TWh und bis 2050 auf 44,15 TWh ausgebaut werden.

− Damit das nutzbare Potenzial der erneuerbaren Energien erschlossen werden kann, schlägt der Bundesrat eine Erhöhung der finanziellen Förderung der erneuerbaren Energien vor. Im Vordergrund steht die Optimierung und der Ausbau des bestehenden Modells der Einspeisevergütung. Mit der Entfernung bestehender Kostendeckel (Gesamtdeckel und Teildeckel für einzelne Technologien) will der Bundesrat sicherstellen, dass die nötigen Mittel zur Förderung der erneuerbaren Energien vorhanden sind. Einzig für die Photovoltaik sollen weiterhin Zubaukontingente festge-