Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/46: Energiestrategie 2050 · 138 Seiten

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− Netzkosten: Das Netz ist heute veraltet. Der Bundesrat rechnet für Ausbau und Erneuerung im Übertragungsnetz und den Ausbau im Verteilnetz mit Kosten von rund 18 Milliarden Franken. Das Bundesamt für Energie beziffert die Kosten der Ausbauprojekte im Bereich der Stromnetze bis 2050 auf 2,3 bis 2,7 Milliarden Franken. Daneben fallen bis 2030 rund vier Milliarden Franken für die Erneuerung des Übertragungsnetzes an. Bei den Verteilnetzen ist der Ausbaubedarf bis 2050 noch höher. Der Grund liegt in der zunehmenden dezentralen Einspeisung von erneuerbarem Strom. Je nach Szenario fallen hier Investitionen zwischen 3,9 und 12,6 Milliarden Franken an. Insgesamt belaufen sich die Kosten des Netzausbau in der Schweiz – ohne Erneuerungsmassnahmen – bis 2050 auf rund 6,2 bis 15,3 Milliarden Franken.

− Direkte volkswirtschaftliche Kosten: Auf der Basis des vorliegenden ersten Massnahmenpakets zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 wachsen die summierten jährlichen (annuisierten) Investitionen bis 2050 auf 3,1 Milliarden Franken an. Die daraus resultierende, nicht diskontierte Summe beträgt 84,7 Milliarden Franken. Demgegenüber stehen eingesparte Energieträgerimporte, die bis auf 1,9 Milliarden Franken im Jahr 2050 anwachsen werden. Dies entspricht einer nicht diskontierten Summe in der Höhe von rund 46 Milliarden Franken.

− Bruttoinlandprodukt: Ausgehend von der Modellannahme, dass mit einer Weiterführung der bestehenden Energiepolitik das jährliche, durchschnittliche Wirtschaftswachstum bis 2050 bei 1 Prozent liegen wird, beträgt mit dem ersten Massnahmenpaket des Bundesrats das jährliche Wirtschaftswachstum bis 2050 im Schnitt rund 0,98 Prozent.

− Wohlfahrt: Die Berechnungen des Bundes kommen ausserdem zum Schluss, dass mit vorliegendem Massnahmenpaket der Wohlfahrtsgewinn im Jahr 2050 bei rund 0,1 Prozent liegen wird. Diese Berechnungen berücksichtigen auch den so genannten Sekundärnutzen, den die Bevölkerung aus der Neuausrichtung der Energiepolitik zieht: Die Reduktion der Luftschadstoffe beispielsweise wirkt sich positiv auf die Wohlfahrt aus.

− Auslandabhängigkeit Energieversorgung: Die Energiestrategie trägt zum Abbau der Auslandabhängigkeit bei der Energieversorgung bei. Aufgrund der weltweiten grossen Energienachfrage ist es strategisch wichtig, die hohe Importabhängigkeit zu reduzieren und den Anteil einheimischer Produktion nebst Effizienzanstrengungen zu erhöhen.

Auswirkungen auf die Umwelt

Die Energiestrategie 2050 verstärkt die Umwelt- und Klimapolitik des Bundes nachhaltig. Mit dem neuen CO2-Gesetz will die Schweiz die Emissionen der Treibhausgase bis 2020 um mindestens 20 Prozent unter das Niveau von 1990 senken. Dafür ist ein Massnahmenmix aus Lenkungsabgabe, Emissionshandel, Förderung und Vorschriften geplant. Die Energiestrategie sieht den Einsatz solcher Instrumente vor (vgl. Ziffer 1.1.3).

Rechtliche Umsetzung der Energiestrategie

Die Umsetzung der Energiestrategie 2050 bedingt Anpassungen in bisherigen Bundesgesetzen (Ziffer 2ff). Davon betroffen ist insbesondere das Energiegesetz, das einer Totalrevision unterzogen wird. Weitere Änderungen bisherigen Rechts sind in Ziffer 2.2 aufgeführt.