Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/46: Energiestrategie 2050 · 138 Seiten
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legt werden, um eine nachhaltige Entwicklung der Branche und der Förderkosten sicher zu stellen. Weitere Massnahmen – wie beispielsweise die Optimierung der Vergütungssätze, die Einführung einer Eigenverbrauchsregelung oder Gebietsausscheidungen für die Nutzung erneuerbarer Energien – sollen dazu beitragen, den neuen erneuerbaren Energien zum endgültigen Durchbruch zu verhelfen.
− Die Energiestrategie berücksichtigt, dass das Zusammenspiel zwischen Bandenergie
und Spitzenstrom neu gestaltet werden muss. Eine begrenzte Anzahl von Gaskombikraftwerken könnte das ganze Jahr hindurch Strom liefern und zur Netzstabilität beitragen. Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen sind dazu prädestiniert, im Winterhalbjahr gleichzeitig Strom und Wärme zu liefern und können die dann reduzierte Stromproduktion aus Sonne und Wasserkraft kompensieren (Ziffer 1.3.3). Aus Kostengründen will der Bundesrat vor allem Anlagen im Kontext mit industriellen Prozessen, bei grossen Gebäuden und bei vereinzelten Wärmenetzen fördern. Hinzu kommen Stromimporte, die für den temporären Ausgleich auch weiterhin nötig sein werden.
− Die verstärkte Förderung der erneuerbaren Energien und der damit einhergehende
Wechsel von zentraler zu vermehrt dezentraler und unregelmässiger Stromerzeugung bedingt, dass innerhalb des Kraftwerksparks entsprechende Back-up-Kapazitäten bereitgestellt werden müssen, mit denen Betriebsausfälle grosser Produktionsanlagen aufgefangen werden können. Diese Aufgabe kommt in erster Linie den bestehenden und geplanten Pumpspeicherwerken zu. Diese alleine reichen jedoch nicht aus – deshalb stärkt der Bundesrat die Förderung der Energieforschung speziell auf dem Gebiet der Energiespeicherung. Damit die Erkenntnisse aus der Forschung einst erfolgreich in Produkte einfliessen werden, sieht der Bundesrat eine Mittelaufstockung bei den Pilot- und Demonstrationsprojekten vor (Ziffer 1.3.5).
− Die Energienetze sind als Bindeglied zwischen Produktion und Verbrauch ein zent-
rales Element des Energieversorgungssystems. Die zum Teil über 40 Jahre alten Stromleitungen sind den heutigen und zukünftigen Stromflüssen nicht mehr gewachsen. Unabhängig von der Energiestrategie besteht ein dringender Ausbaubedarf im Übertragungsnetz sowie ein Um- und Ausbaubedarf in den Verteilnetzen, damit der sichere Netzbetrieb gewährleistet bleibt. Das Stromnetz der Zukunft ist flexibel, intelligent und kosteneffizient ausgestaltet und optimal in Europa eingebunden. Der Bundesrat schlägt Massnahmen zur Beschleunigung der Bewilligungsverfahren sowie zur Einführung von intelligenten Messsystemen (Smart Metering) vor. Zudem lässt er eine Strategie Stromnetze ausarbeiten, mit der die Aufgabenteilung zwischen den wichtigsten Akteuren klar geregelt wird. Auf diese Weise erhofft sich der Bundesrat eine effizientere Durchführung der Bewilligungsverfahren (Ziffer 1.3.4).
− Mit EnergieSchweiz verfügt der Bund über ein partnerschaftliches Programm für
unterstützende Massnahmen in den Bereichen der Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien. Das Programm ist ein integraler Bestandteil des ersten Massnahmenpakets zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 – sämtliche unterstützenden Massnahmen werden künftig unter dem Dach von EnergieSchweiz umgesetzt werden. Entsprechend wird das Programm weiter gestärkt und ausgebaut (Ziffer 1.3.7).
Energetische Wirkungen des Massnahmenpakets
Allein mit dem vorliegenden ersten Massnahmenpaket – ohne Technologiesprünge und mit internationaler Zusammenarbeit auf heutigem Niveau – werden die langfristigen Ziele der