Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/46: Energiestrategie 2050 · 73 Seiten
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KLASSIFIZIE
Referenz/Akte belastet werden. Die Aufteilung in eine Förderphase und in eine Lenkungsphase wird als sachgerecht bezeichnet. Allerdings fordert SO, dass die Voraussetzungen für den Systemwechsel bereits in der ersten Phase geschaffen werden. TG bezeichnet die Energiestrategie mit dem schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie als richtige Antwort auf die zukünftigen energiepolitischen Herausforderungen. Das Massnahmenpaket wird als wichtige Weichenstellung bezeichnet. Die etappenweise Umsetzung wird als richtig beurteilt. Begrüsst werden auch verbindliche Zwischenziele. Für TI stellt die Energiestrategie 2050 eine grosse Änderung dar, die von der gesamten Gesellschaft getragen werden muss. Er unterstützt die Stossrichtung des Bundes und weist darauf hin, dass auch seine kantonale Strategie in die gleiche Richtung geht. Er unterstützt auch die Etappierung. Dies vor allem darum, weil die Energiestrategie sehr ambitiös ist. Aus Sicht von UR ist die Energiestrategie 2050 die richtige Antwort auf die künftigen energiepolitischen Herausforderungen. Befürwortet wird auch die geplante Verknüpfung mit dem Ausstieg aus der Kernenergie. Gefordert wird aber, dass das Massnahmenpaket überarbeitet und vermehrt auf marktorientierte Ansätze ausgerichtet wird. Der Kanton unterstützt das etappenweise Vorgehen, bemängelt aber, das Fehlen einer Gesamtschau, einer Detaillierung der Etappierung und einer Auslegordnung über die Konsequenzen.
VD begrüsst die Stossrichtung der Energiestrategie grundsätzlich, da sie jener der aktuell laufenden Gesetzesrevision des Kantons entspreche. Da die Strategie langfristig ausgelegt ist, erachtet es der als notwendig, periodische Anpassungen machen zu können. Deshalb wird auch das etappenweise Vorgehen befürwortet. VS weist auf den grundsätzlichen Nachbesserungs- und Begründungsbedarf der Vernehmlassungsvorlage hin, unterstützt aber die grundsätzliche Stossrichtung der Energiestrategie 2050. Der Kanton sowie andere Gebirgskantone verlangen eine grundsätzliche Überarbeitung der Vorlage, die eine verlässlichere Einschätzung der Neuausrichtung zulässt. Auch ZG verlangt einige Nachbesserungen der Vernehmlassungsvorlage, spricht sich aber grundsätzlich für die Energiestrategie aus. Insofern befürwortet der Kanton auch ein etappiertes Vorgehen. Gemäss Einschätzung von ZH deckt sich die Stossrichtung der Energiestrategie des Bundes mit jener des Kantons. Grundsätzlich wird sie denn auch begrüsst. Für eine Beurteilung der gesamten Strategie ist es aus Sicht des Kantons wichtig, dass über den Vollzug des zweiten Schrittes der Strommarktöffnung entschieden wird. Als fraglich bezeichnet ZH die erfolgreiche Umsetzung der Etappe der Energiestrategie, da das erste Massnahmenpaket die Subventionstatbestände erweitert. Der Kanton fordert deshalb, dass der Grundsatzentscheid über eine Lenkungsabgabe zusammen mit dem Beschluss über das ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 erfolgen sollte. AR begrüsst zwar die Formulierung einer neuen Energiestrategie, lehnt die Vernehmlassungsvorlage aber ab. Der Kanton fordert eine grundsätzliche Überarbeitung der darin enthaltenen Massnahmen. Es fehle an marktorientierten Lösungen, was kontraproduktiv sei. Zudem konzentriere sich der Bund zu stark auf das Bestehende und wage nichts Neues. Als Beispiel für diese Haltung wird die Mobilität erwähnt, die kaum von Massnahmen betroffen ist. Abgelehnt werden auch allfällige Eingriffe seitens des Bundes in den Kompetenzbereich der Kantone. AR erachtet auch eine Etappierung als nicht sinnvoll. Vielmehr wird eine langfristige Planung begrüsst. Deshalb wird ein Grundsatzentscheid zum massgeblichen System für die energiepolitische Arbeit beantragt (Subventionsapparat vs. Lenkungssystem). Abgelehnt wird in der Konsequenz auch die Verknüpfung der Vernehmlassungsvorlage mit dem schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie. SZ spricht sich zwar grundsätzlich für eine neue Ausrichtung der Energiepolitik aus, die stärker auf Energieeffizienz und auf Reduktion der CO2-Emmissionen ausgerichtet ist. Die vorliegende Vernehmlassungsvorlage lehnt der Kanton aber genauso ab wie ein Verbot von einzelnen Energieproduktionstechnologien. Seiner Ansicht nach erfüllt das etappierte Vorgehen die Erwartungen an eine konsequente strategische Entwicklung nicht. Da die Neuorientierung erst in der zweiten Phase komme, bleibe eine grosse Unsicherheit über die Jahre hinweg bestehen. Gefordert wird deshalb,
dass die Voraussetzungen für den Systemwechsel bereits in der ersten Phase geschaffen
werden.
Der schweiz. Gemeindeverband stimmt der Stossrichtung der Energiestrategie grundsätzlich zu. Allerdings bestehen aus seiner Sicht bezüglich der Ziele, Annahmen und Schätzungen grosse Unsi-