Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/48: Genehmigung des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile und dessen Umsetzung (BG über den Natur- und Heimatschutz) · 42 Seiten
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basierend auf den souveränen Rechten der Vertragsparteien der Zugang zu genetischen Ressourcen für Nicht-Vertragsparteien verweigert oder mindestens erschwert werden könnte.
Der Entwurf für eine Änderung des NHG (siehe Ziff. 5.2.5) lässt offen, ob der Bundesrat den Zugang zu den genetischen Ressourcen im Inland über die bestehenden Bestimmungen hinaus regeln wird. Eine solche Regelung würde es der Schweiz einerseits ermöglichen, aus der Nutzung ihrer eigenen Ressourcen Vorteile zu erzielen, die für den Erhalt und für die nachhaltige Nutzung der Biodiversität eingesetzt werden könnten; andererseits würde eine derartige Regelung zu einem zusätzlichen administrativen Aufwand führen. Nach dem Inkrafttreten des Nagoya-Protokolls soll weiter abgeklärt werden, ob und für welche genetischen Ressourcen der Bundesrat den Zugang sinnvollerweise weiter regeln soll.
3.4 Finanzielle und personelle Auswirkungen
Damit das Nagoya-Protokoll in der Schweiz umgesetzt werden kann, bedarf das BAFU eines unbefristeten Personalaufwands von 300 Stellenprozenten, resp. 540 000 Franken (inkl. Personalnebenkosten). Diese Stellenprozente werden eingesetzt, um die administrativen und rechtlichen Aufgaben des Vollzugs sowie um die weiteren internationalen Entwicklungen über das Nagoya-Protokoll sicherstellen zu können (siehe Ziffer 3.2 und 5.2). 100 Stellenprozente für internationale und rechtliche Arbeiten werden UVEK-intern kompensiert, 200 Stellenprozente für Vollzugsarbeiten werden neu beantragt.
Ferner fallen beim Bund Ausgaben von jährlich 350 000 Franken an, wovon 150 000 Franken für die jährlichen Beiträge ans Sekretariat und für die internationale Zusammenarbeit verwaltungsintern kompensiert werden (Kredit A2310.0124 Internationale Kommissionen und Organisationen). 200 000 Franken für den nationalen Vollzug (siehe auch Ziffer 3.2 sowie 5.2) werden plafonderhöhend ab Voranschlag 2014 eingestellt (Kredit A2111.0107 Vollzug). Durch eine Gebührenerhebung auf die Meldungen sowie auf die Vollzugsarbeiten werden die neu beantragten Ressourcen teilweise haushaltsneutral kompensiert.
Die schweizerischen Beiträge an den Finanzierungsmechanismus werden im Rahmen der nächsten Wiederauffüllung der Globalen Umweltfazilität (GEF) verhandelt und mit dem nächsten Rahmenkredit für die globale Umwelt (2014) beantragt.
4 Verhältnis zur Legislaturplanung
Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 25. Januar 201247 über die Legislaturplanung 2011–2015 noch im Bundesbeschluss über die Legislaturplanung (Entwurf)48 angekündigt. Die Vorlage steht jedoch im Einklang mit dem Ziel Nr. 23 der Legislaturplanung, welches u.a. die Konkretisierung der Strategie zur Erhaltung und
47 BBl 2012 481
48 BBl 2012 627