Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/48: Genehmigung des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile und dessen Umsetzung (BG über den Natur- und Heimatschutz) · 42 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 26Fedlex · Erläuternder Bericht
Förderung der Biodiversität49 als Massnahme vorsieht. Eines der wichtigen Ziele dieser Strategie ist die Ratifikation des Nagoya-Protokolls.
5 Die Umsetzung des Nagoya-Protokolls in der Schweiz
Die Umsetzung des Nagoya-Protokolls in der Schweiz erfordert eine Mischung von gesetzgeberischen Massnahmen sowie von Vollzugs- und weiteren Massnahmen, um erstens die Einhaltung der Pflichten in Bezug auf innerstaatliche ABS-Vorschriften und den Vorteilsausgleich zu gewährleisten (Umsetzung von Art. 5, 15 und 16; vgl. oben Ziff. 2.3 und 2.4) und zweitens, um Informationen über genutzte genetische Ressourcen bzw. des sich darauf beziehenden traditionellen Wissens zu sammeln sowie Informationen über die geltenden ABS-Vorschriften bereitzustellen (Umsetzung von Art. 13, 14 und 17; vgl. oben Ziff. 2.5); Drittens verlangt die Umsetzung des Protokolls nach Massnahmen, um Zugangs- und Vorteilsausgleichsregelungen betreffend genetische Ressourcen in der Schweiz zu ermöglichen (Art. 6 und 8, vgl. oben Ziff. 2.2) und viertens, die internationale Zusammenarbeit im Bereich des ABS zu stärken (Art. 11, 15, 16, 22 und 23). In den folgenden Kapiteln sind sowohl die rechtlichen Anpassungen (Ziff. 5.1 und 5.2) als auch weitere Massnahmen zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls näher erläutert (Ziff. 5.3).
5.1 Grundzüge der erforderlichen rechtlichen Anpassungen
In der Schweiz werden genetische Ressourcen und sich darauf beziehendes traditionelles Wissen in der Forschung und in zahlreichen Wirtschaftssektoren genutzt (vgl. oben Ziff. 2.1). Folglich strahlen die Verpflichtungen des Nagoya-Protokolls in diverse Regelungsbereiche aus. Das Protokoll ist jedoch nicht direkt anwendbar auf die Nutzenden und muss ins nationale Recht umgesetzt werden. Um nicht in allen relevanten Bereichen legiferieren zu müssen, sondern diese mit allgemeingültigen Bestimmungen abdecken zu können, soll das Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) angepasst werden. Dieses Gesetz ist am besten geeignet, um die erforderlichen, gesetzlichen Bestimmungen für die Umsetzung des Nagoya-Protokolls einzuführen. Das Nagoya-Protokoll ist ein Instrument der Biodiversitätskonvention und hat mitunter zum Ziel, die biologische Vielfalt zu erhalten und die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile zu sichern. Das NHG enthält bereits Bestimmungen, um die einheimische Tier- und Pflanzenwelt sowie ihre biologische Vielfalt und ihren natürlichen Lebensraum zu schützen. Ferner regelt das NHG bereits heute gewisse Nutzungsaspekte, wie z.B. die Stärkung der nachhaltig betriebenen Wirtschaft in Regionalen Naturpärken (Art. 23g NHG) oder die kommerzielle Nutzung von Pflanzen und Tieren (Art. 19 NHG). Die Möglichkeit, die gesetzlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen einzufügen oder ein eigenes Gesetz dafür zu schaffen, wurde geprüft, zeigt sich jedoch aufgrund des Geltungsbereichs von und Sachzusammenhangs mit anderen Gesetzen (insbesondere des USG und des GTG) sowie der Verhältnismässigkeit (eines selbständigen Gesetzes) als wesentlich ungeeigneter als eine
49 Strategie Biodiversität Schweiz: http://www.bafu.admin.ch/publikationen/publikation/01660/index.html?lang=de