Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/48: Genehmigung des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile und dessen Umsetzung (BG über den Natur- und Heimatschutz) · 42 Seiten

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CBD – Forschung fördern, die zu Erhaltung und nachhaltiger Nutzung der biologischen Vielfalt beiträgt. Im Sinne dieser Bestimmungen untersteht die nichtkommerzielle Forschung zwar der Sorgfaltspflicht nach Artikel 23n des NHG, nicht hingegen der Meldepflicht nach Artikel 23o NHG (siehe Ziffer 5.2.3 und 5.2.4). Allerdings soll zur Erhöhung der Rechtssicherheit auch bei nicht-kommerziellen Forschungsprojekten eine freiwillige Meldung an die zentrale Meldestelle beim BAFU möglich sein.

Ferner soll in den Gesuchformularen der staatlichen Forschungsförderung auf die neuen ABS-Bestimmungen im NHG hingewiesen werden, und es soll eine formale Bestätigung der Gesuchstellenden verlangt werden, dass die ABS-Vorschriften eingehalten werden, falls genetische Ressourcen bzw. sich darauf beziehendes traditionelles Wissen aus einem Nagoya-Protokoll-Land genutzt werden. Zusätzlich soll in den Richtlinien der Forschungsorgane zur wissenschaftlichen Integrität und zur guten wissenschaftlichen Praxis auf die neuen gesetzlichen Bestimmungen im NHG sowie auf die ABS-Verpflichtung hingewiesen werden. Falls diese Massnahmen nicht genügen, prüft der Bund, inwieweit weitere rechtliche Massnahmen nötig sind, damit sich die Forschenden an die innerstaatlichen ABS-Vorschriften in den Bereitstellerländern halten und Vorteile ausgewogen und gerecht geteilt werden.

5.3.2 Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern

Zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls müssen die Kapazitäten in Entwicklungsländern, vor allem in den am wenigsten entwickelten Staaten und den kleinen Inselstaaten, sowie in Vertragsparteien mit Wirtschaftssystemen, die sich im Übergang befinden, aufgebaut und weiter ausgebaut werden (Art. 22 Nagoya-Protokoll). Ferner verpflichten sich die Vertragsparteien zur Zusammenarbeit und Kooperation in technischen und wissenschaftlichen Forschungs- und Entwicklungsprogrammen einschliesslich biotechnologischer Forschungstätigkeiten, um das Ziel des Protokolls zu erreichen (Art. 23 Nagoya-Protokoll).

Im Bereich des ABS haben bis heute insbesondere das BAFU und das SECO eine Reihe von Initiativen zur Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern unterstützt. Das SECO finanzierte zum Beispiel das so genannte ABS-Management Tool, welches sowohl für Nutzende und Bereitsteller sowie auch für Regierungen eine Hilfe darstellt, um ABS-Projekte zu realisieren bzw. um die nötigen Kapazitäten zur Implementierung aufzubauen.71 Im Rahmen der Umsetzung des Nagoya-Protokolls werden solche Aktivitäten fortgesetzt. Ferner ist vorgesehen, dass zum Auf- und Ausbau der Kapazitäten die ABS-Thematik in die Programme der Entwicklungszusammenarbeit des SECO und der DEZA gemäss ihren Kompetenzen aufgenommen werden.

71 ABS-Management Tool Best Practice Standard and Handbook for Implementing Genetic Resource Access and Benefit-sharing Activities. http://www.iisd.org/pdf/2007/abs_mt.pdf