Vorlage ADR

Vernehmlassung 2012/56: Revision des Gefahrgutrechts · 106 Seiten

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Änderungen ADR 2013 Dokument 1.1

"

Die Sondervorschrift für die Verpackung PP 43 erhält folgenden Wortlaut:

"PP 43 Für die UN-Nummer 0342 sind keine Innenverpackungen erforderlich,

wenn Fässer aus Metall (1A1, 1A2, 1B1, 1B2, 1N1 oder 1N2) oder aus Kunststoff (1H1 oder 1H2) als Außenverpackungen verwendet werden."

P 114b In den Spaltenüberschriften für "Innenverpackungen und -ausstattungen", "Zwischenverpackungen und -ausstattungen" und "Außenverpackungen und - ausstattungen" jeweils streichen:

"und -ausstattungen".

Unter "Innenverpackungen" am Ende der Eintragungen für "Behälter" hinzufügen:

"aus Holz".

Unter "Außenverpackungen" erhalten die Eintragungen für "Fässer" folgenden Wortlaut:

"

Fässer

aus Stahl (1A1, 1A2)

aus Aluminium (1B1, 1B2)

aus einem anderen Metall (1N1, 1N2)

aus Sperrholz (1D)

aus Pappe (1G)

aus Kunststoff (1H1, 1H2)

"

In der Sondervorschrift für die Verpackung PP 52 "(1A2 oder 1B2)" ändern in:

"(1A1, 1A2, 1B1, 1B2, 1N1 oder 1N2)".

P 115 In den Spaltenüberschriften für "Innenverpackungen und -ausstattungen", "Zwischenverpackungen und -ausstattungen" und "Außenverpackungen und - ausstattungen" jeweils streichen:

"und -ausstattungen".

Unter "Innenverpackungen" am Ende der Eintragungen für "Behälter" hinzufügen:

"aus Holz".

Unter "Zwischenverpackungen" am Ende hinzufügen:

"Behälter

aus Holz".

Unter "Außenverpackungen" erhalten die Eintragungen für "Fässer" folgenden

ENTWURFWortlaut:

"

Fässer

aus Stahl (1A1, 1A2)

aus Aluminium (1B1, 1B2)

aus einem anderen Metall (1N1, 1N2)

aus Sperrholz (1D)