Vorlage Multilaterale Vereinbarungen

Vernehmlassung 2012/56: Revision des Gefahrgutrechts · 8 Seiten

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Multilaterale Vereinbarungen Dokument 5

Sonderabkommen (Multilaterale Vereinbarungen)

Multilaterale Vereinbarungen werden durch das ADR ausdrücklich vorgesehen. In deren Rahmen können die zuständigen Behörden unmittelbar unter sich vereinbaren, bestimmte vom ADR ausgeschlossene Beförderungen auf ihrem Gebiet zu genehmigen. Derartige Vereinbarungen sind stets befristet.

Vorgeschlagen wird die Unterzeichnung der nachfolgend aufgeführten multilateralen Vereinbarungen:

- M 243, M 244, M 245, M 249: Diese Vereinbarungen erlauben es, erleichterte Be-

förderungsbedingungen, die aller Voraussicht nach am 1.1.2013 in Kraft treten, bereits ab Zeitpunkt der Unterzeichnung anzuwenden. Dementsprechend sind die Vereinbarungen bis 31.12.2012 befristet.

- M 237: Diese Vereinbarung ermöglicht die Beförderung von bestimmten Gasen in

Druckbehältern, welche nicht allen Anforderungen des ADR entsprechen. Diese Möglichkeit ist beschränkt auf die Beförderung von Druckbehältern in einer Transportkette, die eine See- oder Luftbeförderung einschliesst, vom Ort der vorübergehenden Lagerung bis zum Endverbraucher und setzt voraus, dass der Druckbehälter durch das Departement of Transport (DOT) der USA zugelassen wurde. Die Vereinbarung ist bis 1.6.2016 befristet und gilt für Druckbehälter die vor dem 1.1.2011 hergestellt wurden. Sie bezweckt, den betroffenen Unternehmen eine Übergangsfrist einzuräumen, um diese Behälter durch ADR-konforme Produkte zu ersetzen.