Vorlage VRV

Vernehmlassung 2012/56: Revision des Gefahrgutrechts

Fedlex · Vorlage · Seite 1

Änderungen/Erläuterungen VRV Dokument 6

Änderungen und Erläuterungen der Verkehrsregelnverordnung (VRV)

Geltender Text Änderungsvorschlag Art. 3a Abs. 4 Art. 3a Abs. 4

4Auf Plätzen mit Sicherheitsgurten muss für Kinder4 Auf Plätzen mit Sicherheitsgurten muss für Kinder unter zwölf Jahren, die kleiner als 150 cm sind, eine unter zwölf Jahren, die kleiner als 150 cm sind, eine geeignete Kinderrückhaltevorrichtung (z.B. Kinder- geeignete Kinderrückhaltevorrichtung (z.B. Kindersitz) verwendet werden, die nach dem ECE- sitz) verwendet werden, die nach dem ECE- Reglement Nr. 44 gemäss Anhang 2 der Verord- Reglement Nr. 44 gemäss Anhang 2 der Verordnung vom 19. Juni 19953 über die technischen An- nung vom 19. Juni 19953 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) zugelas- forderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) zugelassen ist; keine Kinderrückhaltevorrichtung muss ver- sen ist; keine Kinderrückhaltevorrichtung muss verwendet werden für Kinder ab vier Jahren auf speziell wendet werden für Kinder ab vier Jahren auf speziell für Kinder zugelassenen Sitzplätzen oder in Gesell- für Kinder zugelassenen Sitzplätzen oder in Gesellschaftswagen. schaftswagen sowie für Kinder ab sieben Jahren auf

Sitzplätzen mit Beckengurten.

3 SR 741.41 3 SR 741.41 Erläuterungen:

Bisher war in einer Ausnahmeverfügung geregelt, dass auf Plätzen mit Beckengurten keine Kinderrückhaltevorrichtung für Kinder ab 7 Jahren verwendet werden muss (vgl. Bundesblatt vom 2.2.2010, S. 383). Diese Ausnahme soll nun in die Verordnung überführt werden.