Vorlage SDR

Vernehmlassung 2012/56: Revision des Gefahrgutrechts · 10 Seiten

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Änderungen/Erläuterungen SDR Dokument 2

Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR)

Änderungen und Erläuterungen

Geltender Text Änderungsvorschlag Art. 28 Abs. 3 Art. 28 Abs. 3

Neuer Absatz3 Sonderabkommen nach Abschnitt 1.5.1 ADR1 kön-

nen durch das ASTRA vereinbart werden.

1 SR 0.741.621 Erläuterungen:

Gemäss Abschnitt 1.5.1 ADR können die Vertragsparteien unmittelbar untereinander vereinbaren, bestimmte Beförderungen auf ihren Gebieten unter zeitweiligen Abweichungen von den Vorschriften des ADR zu genehmigen, sofern dadurch die Sicherheit nicht beeinträchtigt wird. Diese Sonderabkommen (Multilaterale Vereinbarungen) sind auf maximal 5 Jahre zu befristen.

Derartige Abkommen werden oft lanciert, um Erleichterungen, die im Rahmen eines nachfolgenden ADR-Revisionsverfahrens beschlossen werden sollen, bereits vorgängig anwenden zu können.

Angesichts ihrer untergeordneten Bedeutung und zwecks möglichst rascher Gültigkeit soll die Zuständigkeit für derartige Abkommen künftig nicht mehr beim Departement, sondern beim ASTRA liegen. Damit würde die Unterzeichnung der Multilateralen Vereinbarungen gleich wie beim BAV für die Bahn durch das Amt erfolgen.