Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/56: Revision des Gefahrgutrechts · 14 Seiten
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Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundesamt für Verkehr BAV
Abteilung Sicherheit
Revision Gefahrgutrecht für Eisenbahnen, Seilbahnen und Strasse; Gefahrgutumschliessungsverordnung; Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen und Seilbahnen; Änderung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse
Ergebnisse der Anhörung und der Notifizierung
(22. August 2012)
Referenz/Aktenzeichen: 511.3/2012-11-19/163
1 Übersicht und Gesamtbeurteilung
Folgende Verordnungen wurden vom 31. Januar bis 31. März 2012 den kantonalen Polizeistellen,
1 Strassenverkehrsämtern und Fachämtern (Umweltschutz, Vollzug Gefahrgutbeauftragtenverordnung ) sowie den interessierten Wirtschafts-, Industrie-, und anderen Verbänden unterbreitet:
Verordnung über das Inverkehrbringen von Gefahrgutumschliessungen und die Marktüberwachung (GGUV),
Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen und Seilbahnen (RSD)
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR).
Die Auswertung der Anhörung zeigt, dass sämtliche Kantone sowie, mit einer Ausnahme, alle Verbände mit der Einführung des Konformitätsbewertungssystems gemäss GGUV und der Revision der RSD sowie der SDR einverstanden sind. Bei den Adressaten, die keine Stellungnahme abgegeben haben, ist davon auszugehen, dass sie sich mit den Änderungen einverstanden erklären.
Parallel zur Anhörung wurden die Verordnungen auch an das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) weitergeleitet mit dem Auftrag, das Notifikationsverfahren nach WTO und EFTA zu eröffnen. Termin für die Eingabe von Stellungnahmen war der 31. Mai 2012. Gemäss Auskunft des SECO sind bis zum 25. Juni 2012 keine Stellungnahmen eingegangen und es könne auch nicht mit späteren Eingaben gerechnet werden. Es ist deshalb davon auszugehen, dass kein Mitgliedstaat der EFTA oder der WTO Einwände gegen die Verordnungsvorlagen hat.
1 Verordnung vom 15. Juni 2001 über Gefahrgutbeauftragte für die Beförderung gefährlicher Güter auf Strasse, Schiene und Gewässern (GGBV; SR 741.622)