Vorlage Weisungen
Vernehmlassung 2012/56: Revision des Gefahrgutrechts
Fedlex · Vorlage · Seite 1
Änderungen/Erläuterungen der Weisungen Dokument 4
Änderung und Erläuterung der Weisungen vom 30.09.2008
Geltender Text Änderungsvorschlag
1. Ausbildungsbescheinigung (Art. 8 SDR) 1. Ausbildungsbescheinigung (Art. 8 SDR)
a. Bescheinigungen über die vorgeschriebene a. Aufgehoben
Schulung (Ausbildungsbescheinigungen) dür-
fen ausschliesslich durch Organisationen aus-
gestellt werden, die von der Vereinigung der
Strassenverkehrsämter (asa) anerkannt sind.
Ausbildungsbescheinigungen werden denjeni-
gen Fahrzeugführern ausgestellt, die den
Nachweis über einen erfolgreich bestandenen
und den gesetzlichen Anforderungen genü-
genden Ausbildungskurs erbringen.
Erläuterungen:
In Rubrik 7 der neuen Schulungsbescheinigung nach Absatz 8.2.2.8.5 ADR wird die ausstellende Behörde aufgeführt. In der Schweiz wird an dieser Stelle neu der ausstellende Kanton vermerkt.
Auch weiterhin müssen die Organisationen für die Schulung durch die Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) anerkannt werden - sie stellen aber keine Ausbildungsbescheinigungen mehr aus, wie in der Weisung aufgeführt. Der Text in lit. a. wird somit aufgehoben.