Vorlage GGBV
Vernehmlassung 2012/56: Revision des Gefahrgutrechts
Fedlex · Vorlage · Seite 1
Änderungen/Erläuterungen GGBV Dokument 3
Änderungen und Erläuterungen der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGBV)
Geltender Text Änderungsvorschlag Art. 11 Abs. 2 Bst. d Art. 11 Abs. 2 Bst. d
2Sie haben insbesondere zu überprüfen:2 Sie haben insbesondere zu überprüfen:
d. ob die betreffenden Arbeitnehmer der Unterneh- d. ob die betreffenden Arbeitnehmer der Unterneh-
mung ausreichend ausgebildet sind und ob dies mung ausreichend ausgebildet und in Bezug auf in den Personalunterlagen vermerkt ist; Änderungen der Gefahrgutbestimmungen weitergebildet sind und ob dies in den Personalunterlagen vermerkt ist;
Erläuterungen:
Anpassung infolge der Änderung des ADR.
Geltender Text Änderungsvorschlag Anhang Ziff. 2 Bst. a Anhang Ziff. 2 Bst. a
Von der Pflicht, Gefahrgutbeauftragte zu ernennen, Von der Pflicht, Gefahrgutbeauftragte zu ernennen, befreit sind: befreit sind:
2. Unternehmungen, deren betroffene Tätigkeiten 2. Unternehmungen, deren betroffene Tätigkeiten
sich beschränken auf: sich beschränken auf:
a. Baustellentanks gemäss Unterabschnitt a. Baustellentanks nach Anhang 1 Unterab-
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1.1.3.6.3.b SDR ; schnitt 1.1.3.6 Buchstabe b SDR ;
4 SR 741.621 4 SR 741.621 Erläuterungen:
Angleichung an die geänderte Gliederung der SDR.