Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/63: Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich (ZSAV) · 8 Seiten

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Art. 35 Abs. 2 Genehmigung des Gebührenregle-

ments des Schweizerischen Akkreditierungsrates und der Schweizerischen Akkreditierungsagentur

Art. 39 Festlegung der gesamtschweizeri-

schen hochschulpolitischen Koordination und Aufgabenteilung in besonders kostenintensiven Bereichen. Aufstellung der erforderlichen finanziellen Mittel.

Art. 40 Abs. 1 Bestimmung der kostenintensiven

Bereiche

Art. 53 Abs. 3 Erlass von Grundsätzen über die Ge-

währung fester Beiträge an Hochschulinstitutionen

Art. 57 Abs. 1 Stellungnahme zu der Berechnung der

anrechenbaren Aufwendungen

Art. 61 Abs. 1 Entscheid über die Gewährung von

projektgebundenen Beiträgen

Art. 66 Abs. 3 Mitwirkung bei der Vorbereitung von

internationalen Abkommen

Art. 69 Abs. 2 Stellungnahme zum Wirksamkeitsbe-

richt des Bundesrates

Rektorenkonferenz der schweizeri- Konstituierung und Erlass eines Orga-Art. 19 Abs. 2

schen Hochschulen nisationsreglements

Verfügen über ein Budget und Rech-Art. 19 Abs. 3

nung führen

Empfehlungen betreffend gesamtschweizerische Koordination und Auf-Art. 37 Abs. 2

gabenteilung in besonders kostenintensiven Bereichen

Antrag zur gesamtschweizerischen Koordination und Aufgabenteilung in Art. 38

besonders kostenintensiven Bereichen stellen

Stellungnahme zu finanziellen Rah-Art. 43

menbedingungen

Mitwirkung bei der Vorbereitung von Art. 66 Abs. 3

internationalen Abkommen

Schweizerischer Akkreditierungsrat Art. 12 Abs. 3 Bst. a Antrag für Akkreditierungsrichtlinien Ziff. 2 stellen

Art. 21 Abs. 3 & Art. 33 Entscheid über Akkreditierungen

Art. 21 Abs. 5 Erlass eines Organisationsreglements

Budget und Rechnung für sich und die Art. 21 Abs. 6 Schweizerische Akkreditierungsagen-

tur führen

Art. 21 Abs. 7 Anerkennung weiterer Akkreditie-

rungsagenturen

Erlass des Organisationsreglements Art. 21 Abs. 8 der Schweizerischen Akkreditierungs-

agentur

Art. 35 Abs. 2 Erlass eines Gebührenreglements