Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/63: Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich (ZSAV) · 8 Seiten
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Art. 35 Abs. 2 Genehmigung des Gebührenregle-
ments des Schweizerischen Akkreditierungsrates und der Schweizerischen Akkreditierungsagentur
Art. 39 Festlegung der gesamtschweizeri-
schen hochschulpolitischen Koordination und Aufgabenteilung in besonders kostenintensiven Bereichen. Aufstellung der erforderlichen finanziellen Mittel.
Art. 40 Abs. 1 Bestimmung der kostenintensiven
Bereiche
Art. 53 Abs. 3 Erlass von Grundsätzen über die Ge-
währung fester Beiträge an Hochschulinstitutionen
Art. 57 Abs. 1 Stellungnahme zu der Berechnung der
anrechenbaren Aufwendungen
Art. 61 Abs. 1 Entscheid über die Gewährung von
projektgebundenen Beiträgen
Art. 66 Abs. 3 Mitwirkung bei der Vorbereitung von
internationalen Abkommen
Art. 69 Abs. 2 Stellungnahme zum Wirksamkeitsbe-
richt des Bundesrates
Rektorenkonferenz der schweizeri- Konstituierung und Erlass eines Orga-Art. 19 Abs. 2
schen Hochschulen nisationsreglements
Verfügen über ein Budget und Rech-Art. 19 Abs. 3
nung führen
Empfehlungen betreffend gesamtschweizerische Koordination und Auf-Art. 37 Abs. 2
gabenteilung in besonders kostenintensiven Bereichen
Antrag zur gesamtschweizerischen Koordination und Aufgabenteilung in Art. 38
besonders kostenintensiven Bereichen stellen
Stellungnahme zu finanziellen Rah-Art. 43
menbedingungen
Mitwirkung bei der Vorbereitung von Art. 66 Abs. 3
internationalen Abkommen
Schweizerischer Akkreditierungsrat Art. 12 Abs. 3 Bst. a Antrag für Akkreditierungsrichtlinien Ziff. 2 stellen
Art. 21 Abs. 3 & Art. 33 Entscheid über Akkreditierungen
Art. 21 Abs. 5 Erlass eines Organisationsreglements
Budget und Rechnung für sich und die Art. 21 Abs. 6 Schweizerische Akkreditierungsagen-
tur führen
Art. 21 Abs. 7 Anerkennung weiterer Akkreditie-
rungsagenturen
Erlass des Organisationsreglements Art. 21 Abs. 8 der Schweizerischen Akkreditierungs-
agentur
Art. 35 Abs. 2 Erlass eines Gebührenreglements