Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/63: Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich (ZSAV) · 9 Seiten
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Absatz 2:
SVP empfiehlt den Absatz zu streichen, da die angemessene Berücksichtigung der Rektorenkonferenz von Amtes wegen durch die beratende Stimme des Präsidenten und Vizepräsidenten gewährleistet ist.
Absatz 4:
JU und NE wünschen folgenden Zusatz:
„Elle consulte les organisations nationales des personnes relevant des hautes écoles, notamment du corps intermédiaire et des étudiants, et les invite à participer aux commissions et aux groupes de travail.“
ZH schlägt neue Formulierung vor:
„Sie hört die gesamtschweizerischen Organisationen der Hochschulangehörigen, insbesondere der Studierenden, an und lädt sie zur Mitwirkung in Kommissionen und Arbeitsgruppen ein.
Konferenz Hochschuldozierende Schweiz schlägt eine Präzisierung vor:
Sie informiert die gesamtschweizerischen Organisationen der Hochschulangehörigen, d.h. der Dozierenden, des Mittelbaus und der Studierenden, hört sie an und lädt…“
Die la-rkh.ch lehnt die Erweiterung, wie sie von der Konferenz der Hochschuldozierenden vorgeschlagen wird, ab. Die Information solle im geeigneten Rahmen erfolgen, die ZSAV bedürfe jedoch keiner Ergänzung, und eine volle Information über alle laufenden Geschäfte der Rektorenkonferenz kommt nach Auffassung von la-rkh.ch nicht in Frage. Die la-rkh.ch hält fest, dass im Unterschied zu den Studierenden sämtliche Mitarbeitenden der Hochschulen (inkl. Dozierende) auf politischer Ebene grundsätzlich durch die Hochschulleitungen und gesamtschweizerisch durch die Rektorenkonferenzen vertreten werden. Französische Version: Hier stellt sich la-rkh.ch die Frage, ob die französische Version nicht zu Missverständnissen führt, und schlägt folgende Anpassung vor:
„participer aux à des commissions et aux groupes de travail“.
Für VSS geht die Formulierung zu wenig weit, VSS möchte eine Vertretung aus Hochschulen, insbesondere Studierende, den Mittelbau und den Lehrkörper. Zu begrüssen wäre ein Antragsrecht für die Vertretungen der Hochschulen; diese Forderung wird von skuba und SUB unterstützt. Folgende Änderung wird vorgeschlagen:
„Die gesamtschweizerischen Organisationen der Hochschulangehörigen, insbesondere der Studierenden, nehmen mit beratender Funktion an den Sitzungen der Rektorenkonferenz teil. Sie haben gegenüber der Rektorenkonferenz ein Antragsrecht. ….“.
Eventualvorschlag VSS:
„Sie informiert die gesamtschweizerischen Organisationen der Hochschulangehörigen, insbesondere der Studierenden, frühzeitig über die zu behandelnden Themen, hört sie an und lädt sie zur Mitwirkung….“.
economiesuisse und Travail.Suisse schlagen folgende Präzisierung vor:
„Sie hört die gesamtschweizerischen Organisationen der Hochschulangehörigen (Studierende, Mittelbau, Lehrkörper) an und lädt sie zur Mitwirkung in Kommissionen und Arbeitsgruppen ein. Zudem pflegt sie einen regelmässigen Kontakt zum ständigen Ausschuss aus Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitswelt.“
SGV merkt an, dass auch die Vertreterinnen und Vertreter der Organisationen der Arbeitswelt regelmässigen Kontakt mit der Rektorenkonferenz pflegen sollten, der Absatz sei entsprechend zu ergänzen.
SGB schlägt folgende Ergänzung vor:
„Elle consulte les organisations de personnes relevant de hautes écoles (en particulier les étudiants, le corps intermédiaire et le corps professoral) et du monde du travail, …. “
LCH macht folgenden Formulierungsvorschlag:
„Sie hört …. der Studierenden, des Mittelbaus und der Dozierenden, an ….“