Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/63: Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich (ZSAV) · 9 Seiten
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Bildungskoalition NGO und WWF schlagen eine Ergänzung vor:
„.. insbesondere der Studierenden, sowie nichtstaatliche und andere gemeinnützige Organisationen an und lädt sie zur Vorbereitung in Kommissionen und Arbeitsgruppen ein.“
Absatz 5:
Konferenz Hochschuldozierende Schweiz und LCH schlagen eine Präzisierung vor:
„Sie lädt… betroffener Gremien ein, insbesondere: …
d. Vertretungen weiterer Organisationen nach Bedarf“.
Mit dem Vorschlag würde mehr Flexibilität für Unerwartetes bestehen, und die Vereinbarung müsste nicht angepasst werden.
Vorschlag VSS: neuer Buchstabe d:
„Eine Vertreterin oder ein Vertreter der gesamtschweizerischen Organisationen der Hochschulangehörigen, insbesondere der Studierenden.“
SGB schlägt folgenden Zusatz vor:
„… les présidents ou représentants:
d. des comités permanents.“
Absatz 6:
la-rkh.ch schlägt eine Präzisierung vor:
„… vorbehalten bleiben die Zuständigkeiten des Bundesamtes im Fachhochschulbereich sowie diejenigen der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren für die Anerkennung von Lehrdiplomen.“
Neuer Absatz:
AMS schlägt einen neuen Absatz vor, da zu befürchten ist, dass in der Rektorenkonferenz die FH zahlenmässig den UH unterlegen sind und von diesen dominiert werden.
„Die Rektorenkonferenz berücksichtigt die Interessen aller Hochschultypen angemessen.“
Neuer Absatz:
AMS schlägt einen neuen Absatz vor, damit sichergestellt werden kann, dass auch die bestehenden Fachkonferenzen der verschiedenen Hochschuldisziplinen zu wesentlichen hochschulpolitischen Fragen angehört werden.
„Die Rektorenkonferenz bildet und finanziert Fachkonferenzen und Arbeitsgruppen. Diese werden von der Rektorenkonferenz in hochschulpolitischen Fragestellungen angehört. Die Fachkonferenzen haben bei der Rektorenkonferenz ein Antragsrecht.“
Artikel 7 Grundsätze zur Tragung der Kosten der Rektorenkonferenz der schweizerischen Hoch-
schulen, des Schweizerischen Akkreditierungsrates und der Schweizerischen Akkredi-
tierungsagentur
la-rkh.ch hält fest, dass der Kommentar zu Artikel 7 (und der Kommentar zu Art. 8 Abs. 3 Entwurf Hochschulkonkordat) betreffend Höhe der zukünftigen Kosten nicht korrekt sei. Nicht berücksichtigt werden dabei die Mehrkosten der Rektorenkonferenz im FH- und PH-Bereich.
SVP stellt die Frage, in wie weit die Budgethoheit des Bundes und der Kantone mit solchen Bestimmungen noch gewährleistet sei. Sie verlangt, dass die Ankündigung, dass die zukünftigen Kosten nicht über den heutigen liegen werden, strikt eingehalten wird.
SGB schlägt folgenden neuen Absatz vor:
„Les coûts des comités permanents, dans la mesure où ils sont occasionnés par l’accomplissement des tâches prévues par la LEHE, sont pris en charge pour moitié par la Confédération et par les cantons selon les modalités définies dans le concordat sur les hautes écoles.“