Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/66: Verordnung über die Zuständigkeiten im Messwesen · 9 Seiten
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1 Ausgangslage
Am 1. Januar 2013 treten das Bundesgesetz vom 17. Juni 2011 über das Messwesen (Messgesetz, MessG; BBl 2011 4865) und das Bundesgesetz vom 17. Juni 2011 über das Eidgenössische Institut für Metrologie (EIMG; SR 941.27) in Kraft. Dies erfordert die Anpassung mehrerer Verordnungen des Bundesrates und des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD). Unter anderem müssen die Verordnung vom 15. Februar 2006 über die Aufgaben und Befugnisse der Kantone im Messwesen ("Verordnung über die Aufgaben und Befugnisse der Kantone"; SR 941.292) und die Eichstellenverordnung vom 15. Februar 2006 (SR 941.293) an die neuen gesetzlichen Grundlagen angepasst werden.
Das Messgesetz von 2011 bewirkt keine Neuverteilung der Zuständigkeiten im Messwesen zwischen den Kantonen und dem Bund. Auch die Rolle der Eichstellen ändert sich nicht. Auf Verordnungsstufe sind dennoch zahlreiche formelle Anpassungen an die neuen Gesetze nötig, so dass sich eine Totalrevision des Verordnungsrechts aufdrängt. Diese Gelegenheit wird benutzt, um die Vorschriften über die Zuständigkeiten im Messwesen in einer einzigen Verordnung zusammenzufassen. Gleichzeitig sollen verschiedene Vorschriften klarer formuliert und einige punktuelle Neuerungen eingeführt werden. Neben den Zuständigkeiten der Kantone und der Eichstellen soll die neue Verordnung auch die Zuständigkeiten des Eidgenössischen Instituts für Metrologie (METAS) regeln. Sie soll am 1. Januar 2013 die beiden erwähnten Verordnungen und einzelne Bestimmungen der Messmittelverordnung vom 15. Februar 2006 (SR 941.210) ablösen.
In der Botschaft zum Messwesen vom 27. Oktober 2010 (BBl 2010 8013) hat der Bundesrat angekündigt, dass die Kantone zu den Ausführungsvorschriften über ihre Zuständigkeit konsultiert werden. Dies geschieht mit der vorliegenden Anhörung.