Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/68: Neue Verordnung des UVEK über die Beteiligung der Infrastrukturbetreiberinnen an den Vorhaltekosten der Wehrdienste für Einsätze auf Eisenbahnanlagen (VWEV) · 10 Seiten

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4 Aufgabenteilung

4.1 Aufgaben der Wehrdienste

4.1.1 Im Einsatz

Bei Unfällen und Ereignissen im Personen- und Güterverkehr stellen die Wehrdienste auf den Eisenbahnanlagen der ISB im Kanton die technische Intervention zur Rettung von Leben und zur Begrenzung der Ereignisauswirkungen sicher, insbesondere auch bei der Freisetzung von Gefahrgut.

Im Verbund mit den Betriebswehren der ISB erfüllen die Wehrdienste insbesondere folgende Aufgaben:

- den Transport der benötigten personellen Mittel in den Einsatzraum mit wehrdienst-

eigenen Mitteln;

- das selbständige Prüfen und Erden der Fahrleitung in Absprache mit der Betriebszent-

rale;

- prioritär die sofortige Rettung, Bergung und Evakuation verunfallter Personen auf Ei-

senbahnanlagen, sekundär den technischen Einsatz;

- die Brandbekämpfung im Trassebereich und im angrenzenden Umfeld;

- die Schadenwehr bei Ereignissen mit Gefahrgut sowie die grösstmögliche Eindäm-

mung von Folgeschäden. Der Einsatz schliesst auch den Schutz der Anwohner und der Umwelt ein;

- die Sicherstellung der Einsatzleitung Front im eigenen Bereich;

- die Zusammenarbeit mit dem kantonalen Einsatzleiter und den weiteren Bereichslei-

tern der beteiligten Partnerorganisationen (Betriebsführung Pikett, Einsatzleiter LRZ und Partnerdienste etc.).

4.1.2 In der Vorbereitung

Die Wehrdienste gewährleisten im zugewiesenen Einsatzraum die permanente Einsatzbereitschaft im Hinblick auf die spezifischen Anforderungen eines Bahnereignisses auch unter erschwerten Bedingungen (Nacht, Witterung, Tunneleinsatz etc.)

Sie stellen die Vertrautheit ihrer Angehörigen mit den örtlichen Gegebenheiten sicher (Ortskenntnisse). Sie richten die zusätzliche bahnspezifische Grund- und Weiterausbildung ihrer Angehörigen auf die speziellen Erfordernisse des Einsatzes auf Eisenbahnanlagen aus.

Für die Ausbildung jedes auf Eisenbahnanlagen einsetzbaren Angehörigen der Wehrdienste gelten die im Folgenden angegebenen Richtwerte. Die Ausbildungsplanung des Folgejahres erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Partnern.

Bahnspezifische Grundausbildung

- Grundkenntnisse der Intervention auf Eisenbahnanlagen: 2 Tage

- Orts- und Anlagenkenntnisse: 1 Tag

Die zu absolvierenden bahnspezifischen Grundausbildungsmodule sind normiert und werden durch den Infrastrukturbetreiber vorbereitet und durchgeführt. Im Grundkurs (bahnspezifische Zusatzausbildung) werden die Angehörigen der Wehrdienste nach den betrieb-