Bericht Vorkonsultation

Vernehmlassung 2012/86: Umsetzung der EU-Richtlinien über Interoperabilität und Sicherheit · 116 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 10Fedlex · Erläuternder Bericht

Referenz/Aktenzeichen: 021.30/2012-09-14/286

Umsetzung der Interop- und der Sicherheitsrichtlinie der EU

Auswertungsbericht über die Ergebnisse der Vorkonsultation

2.3.2 Leitfaden Sicherheitsnachweisführung

Vorkonsultationsantworten:

Bei den Sicherungsanlagen soll weiterhin der bewährte Leitfaden Sicherheitsnachweisführung Sicherungsanlagen zur Anwendung kommen.

Beurteilung:

Der Leitfaden Sicherheitsnachweisführung Sicherungsanlagen des BAV bleibt in Kraft, namentlich die im Leitfaden aufgeführte Anforderungsübersicht für Sicherungsanlagen bleibt nach wie vor gültig.

2.4 Bewilligungen Rollmaterial

2.4.1 Anwendung der TSI auf Fahrzeuge

Vorkonsultationsantworten:

Für welche Fahrzeugtypen sind die TSI anzuwenden?

Für welche Streckennetze gelten die Zulassungen?

Beurteilung:

Grundsätzlich sind die TSI auf alle Normalspurfahrzeuge anzuwenden.

Für Spezialspurfahrzeuge haben sie keine Gültigkeit, hier bleiben die nationalen Anforderungen aus der EBV / AB-EBV relevant.

Grundsätzlich sind alle Normalspurfahrzeuge nach TSI zu bauen. Folgende Ausnahmen sind möglich:

- Übergangsfrist bis 2017 erlaubt die Zulassung neuer Fahrzeuge nach bestehendem Typ.

- Das EU-Meldeverfahren bestehender Bauarten wird auch für die Schweiz angewendet.

- Baudienstfahrzeuge können nach vereinfachten Vorgaben gebaut werden.

Die BAV-Betriebsbewilligung für ein Fahrzeug gilt für das Normalspurnetz der Schweiz.

Auf Grund der ermittelten Fahrzeugeigenschaften ergibt sich bei der Netzbenutzung das betrieblich befahrbare Streckennetz (z.B. Lichtraumprofil, Achslast, Zugbeeinflussungseinrichtungen usw).