Bericht Vorkonsultation

Vernehmlassung 2012/86: Umsetzung der EU-Richtlinien über Interoperabilität und Sicherheit · 116 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 8Fedlex · Erläuternder Bericht

Referenz/Aktenzeichen: 021.30/2012-09-14/286

Umsetzung der Interop- und der Sicherheitsrichtlinie der EU

Auswertungsbericht über die Ergebnisse der Vorkonsultation

Beurteilung:

Es war in der Vorkonsultation noch nicht allseits klar, dass die technischen Anforderungen an die voll oder teilweise interoperablen Strecken nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt umgesetzt sein müssen. Es besteht in diesem Sinne auch keine unmittelbare Sanierungspflicht.

Präzisierend gilt es aus Sicht Infrastruktur festzuhalten, dass es - ausser im Falle von besonderen Ertüchtigungsprogrammen - für bestehende Strecken keine allein durch die Einführung der Interoperabilitätsrichtlinie und die TSI ausgelösten, flächendeckenden Umrüstungs- oder Erneuerungsvorhaben geben wird.

Die vorgesehene Netzeinteilung ist aus heutiger Sicht als Endzustand zu verstehen, der über einen langen Zeitraum hinweg angestrebt werden soll: Bestehende Anlagen werden im Rahmen der ordentlichen Änderungen oder Erneuerungen auf den relevanten Standard gebracht. Für Neuanlagen gelten die relevanten Standards von Beginn weg.

2.1.5 Verkehr mit interoperablen Güterwagen

Vorkonsultationsantworten:

Aus dem Blickwinkel interoperabler Güterwagen wird in den Eingaben davon ausgegangen, dass diese auch auf nicht vollinteroperablen Strecken verkehren dürfen. Dies sei in der Praxis z.B. bei Umleitungen relevant. Gegebenenfalls wäre diesbezüglich noch eine Ergänzung des Konzepts nötig.

Im Weiteren sei nicht nachvollziehbar, weshalb klassische Güterverkehrsstrecken wie zum Beispiel St. Margrethen - Buchs Grenze, Winterthur – Kreuzlingen, nicht voll interoperabel ausgestaltet werden sollen.

Beurteilung:

Auch kommt die in Kap. 2.1.1 festgestellte Unklarheit zum Ausdruck, die mit der Präzisierung des Art. 15a EBV-Entwurf ausgeräumt wird .

Güterwagen verkehren bereits heute ohne Einschränkung auf dem Schweizer Netz, allerdings mit in der Schweiz zugelassenen Triebfahrzeugen. Wegen der teilweise grossen Gleisbeanspruchung sind jedoch die in der EU-zugelassenen Triebfahrzeuge das eigentliche Problem. Diese können in der Regel nicht ohne Einschränkung auf dem SchweizerNetz verkehren.