Bericht Vorkonsultation
Vernehmlassung 2012/86: Umsetzung der EU-Richtlinien über Interoperabilität und Sicherheit · 116 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 11Fedlex · Erläuternder Bericht
Referenz/Aktenzeichen: 021.30/2012-09-14/286
Umsetzung der Interop- und der Sicherheitsrichtlinie der EU
Auswertungsbericht über die Ergebnisse der Vorkonsultation
2.4.2 Mehrländerzulassungen von Fahrzeugen
Vorkonsultationsantworten:
Wie sieht zukünftig die Zusammenarbeit der nationalen Sicherheitsaufsichtsbehörden (NSA) bei Fahrzeugzulassungen aus?
Wie werden die Zulassungsaktivitäten bei Mehrländerzulassungen behandelt?
Wie wird bei Differenzen bezüglich anzuwendender TSI-Ausgaben vorgegangen?
Beurteilung:
Die Zusammenarbeit der NSA wird zukünftig eine noch grössere Bedeutung erhalten. Mehrländerzulassungen werden mit Beteiligung aller betroffenen NSA koordiniert durchgeführt. Dabei kommt Cross-Acceptance von Teilprüfungen zur Anwendung – die Prüfung eines gemeinsamen Prüfpunktes wird nur einmal durchgeführt, weitere NSA anerkennen die Ergebnisse ohne weitere Prüfungen.
Bei Mehrländerzulassungen kommt der frühzeitigen, projektbegleitenden Koordination eine entscheidende Rolle zu. Dabei sind Differenzen in anzuwendenden TSI-Ständen zu bereinigen. Dabei kann aus BAV-Sicht auch ein Nachweis gleicher Sicherheit zur Anwendung kommen.
Das BAV hat mit den übrigen NSA wichtiger europäischer Länder bereits heute entsprechende Cross-Acceptance-Vereinbarungen unterzeichnet. Dies umfasst auch die periodische Aktualisierung der Klassifizierungen. Im Laufe der Jahre sollten die gemeinsamen Anforderungen zunehmen.
2.4.3 Zusammenwirken zwischen TSI und nationalen Vorschriften
Vorkonsultationsantworten:
Wie ist bei Fahrzeugen das Zusammenwirken der europäischen TSI und der nationalen Vorschriften (EBV, AB-EBV) vorgesehen?
Gibt es nicht Doppelspurigkeiten?
Wie werden die Schweizer Eigenheiten des Normalspurnetzes abgebildet?
Beurteilung:
Es kommt grundsätzlich für eine Zulassung nur ein Regelwerk zur Anwendung:
Interoperable Fahrzeuge: TSI
Nicht interoperable Fahrzeuge und Spezialspurfahrzeuge: EBV / AB-EBV
Die spezifisch erforderlichen nationalen Vorgaben für interoperable Fahrzeuge sind in den NNTV festgehalten. Diese umfassen die infrastrukturseitigen Eigenheiten, sind vom BAV der