Bericht Vorkonsultation
Vernehmlassung 2012/86: Umsetzung der EU-Richtlinien über Interoperabilität und Sicherheit · 116 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 12Fedlex · Erläuternder Bericht
Referenz/Aktenzeichen: 021.30/2012-09-14/286
Umsetzung der Interop- und der Sicherheitsrichtlinie der EU
Auswertungsbericht über die Ergebnisse der Vorkonsultation
EU-Kommission gemeldet und als nationale Anforderungen in der TSI Fahrzeuge festgehalten.
Zwischen freizügiger Interoperabilität und nationalen Spezifizitäten besteht ein Spannungsfeld mit gegensätzlichen Zielen. Interoperabilität verlangt den Abbau nationaler Eigenheiten. Die Optimierung des nationalen Verkehrs erfordert spezifische auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnittene Lösungen. Hier gilt es bei der Festlegung der NNTV eine optimale Lösung zu finden, welche den grenzüberschreitenden Verkehr ermöglicht, aber auch die nationalen Bedürfnisse möglichst gut abdeckt. (Beispiel: universelle, kostengünstige Einheitslokomotive versus teure, optimierte Gebirgslokomotive in Spezialanfertigung)
Das BAV hat im Mai 2011 der OTIF die NNTV für die Schweiz gemeldet.
In den folgenden Jahren wird das BAV die EBV / AB-EBV im Bezug auf Vorgaben zu Interop- und Spezialspurfahrzeugen materiell weiter anpassen.
2.4.4 Sicherheitsnachweisführung für Instandhaltung von Rollmaterial
Vorkonsultationsantworten:
Wie geht das BAV mit den Anforderungen betreffend Instandhaltung von Fahrzeugen um?
Beurteilung:
Mit der Aufgabenteilung im Bahnverkehr (Wagenhalter, Eisenbahnverkehrsunternehmen, Infrastrukturbetreiberinnen) wurde für die Instandhaltung ein System notwendig, welches den Beteiligten am Bahnbetrieb erlaubt, die korrekte Instandhaltung der transportierten Fahrzeuge zu prüfen. In Europa wird aktuell das sog. ECM-Verfahren aufgebaut (ECM: entity in charge of maintenance).
Die Schweiz muss im Normalspurbetrieb konform zu Europa arbeiten, damit die Interoperabilität gewährleistet ist. Somit wenden wir in der Schweiz ebenfalls das ECM-Verfahren an.
Im Rahmen der Aktivitäten zur Harmonisierung des Güterverkehrs im OTIF-Raum wurde das ECM-Verfahren im 2011 / 2012 auch von der Schweiz als OTIF-Mitglied übernommen.
Das ECM-Verfahren kommt nicht zur Anwendung, wenn der Einsatz der Fahrzeuge auf das Netz der eigenen Unternehmung begrenzt ist.