Entwurf RL Netzzugang

Vernehmlassung 2012/86: Umsetzung der EU-Richtlinien über Interoperabilität und Sicherheit · 92 Seiten

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BAV Abteilungen Infrastruktur und Sicherheit

Richtlinie zum Erlangen von Netzzugangsbewilligung und Sicherheitsbescheinigung sowie Sicherheitsgenehmigung

11 Sicherheitsgenehmigung (SiGe)

Für den Betrieb und den Unterhalt jeder Eisenbahninfrastruktur ist zusätzlich zur Infrastrukturkonzession eine SiGe erforderlich.

Dies gilt auch für konzessionierte Güterbahnen, Tram- und Metronetze sowie für Unternehmen, die eine Infrastruktur auf Grund eines Staatsvertrages betreiben (z.B. deutsche und österreichische Strecken in der Schweiz).

Die SiGe wird als Verfügung durch das BAV erstellt. Sie hat den Zweck, den Nachweis zu erbringen, dass die ISB ihr Sicherheitsmanagementsystem (SMS) eingerichtet hat und Vorkehrungen für einen ständigen, sicheren und zuverlässigen Betrieb getroffen hat. Die SiGe ist maximal 5 Jahre gültig.

11.1 Anforderungen

Der ISB ist verpflichtet, die Eisenbahninfrastruktur nach den Vorschriften der Eisenbahngesetzgebung zu betreiben.

Die Anforderungen an die SiGe entsprechen denjenigen der EU-Vorgaben (VO

1169/2010 EG bzw. Ziffer 20.1). Sie sind unter Berücksichtigung der spezifischen schweizerischen Verhältnisse angemessen zu erfüllen.

DIe für die Erarbeitung der notwendigen Nachweise verantwortliche ISB bezieht den Konzessionär der Eisenbahninfrastruktur ein, sofern sie diese Konzession nicht selbst inne hat.

Unterschiedliche Infrastrukturarten (z.B. Tram- oder Metronetze, Normal- und Schmalspurnetze) können für eine SiGe beantragt werden. Die verschiedenen Netze müssen in den Unterlagen und im SMS klar und differenziert ersichtlich sein.

Betreibt die ISB Depot-oder Werkstattanlagen, sind diese mit zu berücksichtigen.

11.2 Antragsformular

Das Antragsformular zur Beantragung der Sicherheitsgenehmigung ist vollständig auszufüllen und mit entsprechenden Angaben durch die ISB zu ergänzen.

Für Ihre Angaben verwenden Sie zwingend die Vorlage in Ziffer 19 dieser Richtlinie oder das Online-Formular unter www.bav.admin/.......

11.3 Vorzulegende Unterlagen

• Sicherheitsmanagementsystem SMS

(mit einer Konvergenztabelle, die aufzeigt, wo die Anforderungen des Anhangs II der VO 1169/2010 EG bzw. Ziffer 20.1 im SMS behandelt werden);

• Übersicht über die Strecken (geografische Ausprägung) mit Angabe der angrenzenden Bahnhöfe (inkl. der Grenzen zu anderen Infrastrukturen), und zwar in Bezug auf die Instandhaltung und die Regelung des operativen Betriebes;

• Angabe der Publikationsstelle der streckenbezogenen Netznutzungsbedingungen;

• Stand der Daten im bzw. zu Handen des Infrastrukturregisters;

• Angabe der Publikationsstelle der für das EVU zu berücksichtigenden Vorschriften der ISB;

• allfällig vorhandene Zertifikate über Managementsysteme (vgl. dazu Ziffer 13.5).

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