Entwurf RL Netzzugang
Vernehmlassung 2012/86: Umsetzung der EU-Richtlinien über Interoperabilität und Sicherheit · 92 Seiten
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BAV Abteilungen Infrastruktur und Sicherheit
Richtlinie zum Erlangen von Netzzugangsbewilligung und Sicherheitsbescheinigung sowie Sicherheitsgenehmigung
Fahrzeugen, Fahrzeugtypen oder -serien ist eine Abstimmung zwischen EVU und ISB unabdingbar.
Eine Übersicht dieses Vergleichs ist dem Gesuch beizulegen. Dabei sind die fahrzeugspezifischen Angaben in der Regel gemäss der Betriebsbewilligung aufzuführen (Fahrzeugtyp, Fahrzeugserien oder sofern spezifisch erforderlich Fahrzeugnummer). Die streckenspezifischen Angaben sind soweit die Strecken keine relevanten Unterschiede aufführen, summarisch aufzuführen.
Sollen zusätzliche Fahrzeuge, Fahrzeugtypen oder -serien eingesetzt werden, so muss eine SiBe-Erweiterung Teil B beantragt werden.
Der Vergleich zwischen den Streckenanforderungen und den Fahrzeugeigenschaften ist mindestens bis zur vollen Einführung des Infrastrukturregisters einzureichen.
9.4.3 Zusätzliche Strecken
Sollen zusätzliche Strecken befahren werden, so muss eine SiBe-Erweiterung Teil B beantragt werden.
Um während der Laufzeit der SiBe unnötige Erweiterungen zu vermeiden, sollen möglichst die für die ganze Laufzeit der SiBe in Frage kommenden Strecken beantragt werden. (D.h. beispielsweise ist das ganze normalspurige Netz der Schweiz mit Ausnahme von definierten Strecken mit begrenztem Lichtraumprofil oder eingeschränkten Streckenklassen zu beantragen.)
9.5 Änderungen im Betrieb
Bei wesentlichen Änderungen der Art oder des Umfangs des Betriebs (z.B. neue Verkehrsarten, Änderungen der Beschäftigten-Anzahl, Mehr-/Minderleistung im Jahr, Strecken mit neuen Anforderungen) eines EVU ist die SiBe zu erneuern. In diesen Fällen ist eine Erneuerung der Sicherheitsbescheinigung zu beantragen. Das SMS ist entsprechend zu erweitern und zu ergänzen.
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