Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/89: Vorlage zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF); zur Schliessung der Finanzierungslücke; zum Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (STEP) · 128 Seiten
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Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA)
Bis Ende 2007 war die Zuständigkeit für die Nationalstrassen geteilt und die Nationalstrassen eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen. Die Kantone haben die Nationalstrassen gebaut, unterhalten und betrieben. Zudem waren sie Eigentümer der Nationalstrassen. Der Bund hatte seinerseits die Oberaufsicht inne und leistete massgebliche finanzielle Beiträge an Bau (50–97%), Unterhalt (80–97%) und Betrieb (40–95%) der Nationalstrassen. Mit Inkrafttreten der NFA am 1. Januar 2008 hat sich diese Aufgabenteilung geändert. Mit der NFA ging das Nationalstrassennetz ins Eigentum des Bundes über. Der Bund ist seitdem alleine für die Nationalstrassen sowie für deren Finanzierung zuständig. Die Fertigstellung des beschlossenen Nationalstrassennetzes bleibt jedoch weiterhin eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen, wobei die fertiggestellten Strecken ebenfalls ins Eigentum des Bundesübergehen.