Vorlage

Vernehmlassung 2012/89: Vorlage zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF); zur Schliessung der Finanzierungslücke; zum Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (STEP) · 7 Seiten

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Entwurf

Bundesgesetz über den Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (NAFG)

vom ....

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf die Artikel 86 Absatz 1 und 173 Absatz 2 der Bundesverfassung1 (BV), nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom ....2,

beschliesst:

Art. 1 Fonds

1 Der Fonds zur Finanzierung der Nationalstrassen und des Agglomerationsverkehrs (Fonds) ist ein rechtlich unselbstständiger Fonds mit eigener Rechnung.

2 Das Finanzhaushaltgesetz vom 7. Oktober 20053 ist subsidiär anwendbar.

Art. 2 Zweck

1 Die Mittel des Fonds dienen der effizienten und umweltverträglichen Bewältigung der für eine leistungsfähige Gesellschaft und Wirtschaft erforderlichen Mobilität.

2 Der Einsatz der Mittel basiert auf einer Gesamtschau des Verkehrs, welche:

a. alle Verkehrsträger und -mittel mit ihren Vor- und Nachteilen einbezieht;

b. wirksame Alternativen gegenüber neuen Infrastrukturen vorzieht;

c. die langfristige Finanzierbarkeit und die Finanzlage der öffentlichen Hand berücksichtigt;

d. die Koordination mit der Siedlungsentwicklung und den Schutz der Umwelt beachtet.

Art. 3 Fondsrechnung

1 Die Fondsrechnung besteht aus einer Erfolgsrechnung und einer Bilanz.

2 Die Erfolgsrechnung weist aus:

a. als Ertrag:

1. die Einlagen in Form von zweckgebundenen Einnahmen;

2. die Einlagen aus der Spezialfinanzierung nach Artikel 86 Absatz 5 BV;

SR ....

1SR 101

2BBl ....

3 SR 611.0