Vorlage
Vernehmlassung 2012/89: Vorlage zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF); zur Schliessung der Finanzierungslücke; zum Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (STEP) · 7 Seiten
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Entwurf
Bundesgesetz über den Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (NAFG)
vom ....
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 86 Absatz 1 und 173 Absatz 2 der Bundesverfassung1 (BV), nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom ....2,
beschliesst:
Art. 1 Fonds
1 Der Fonds zur Finanzierung der Nationalstrassen und des Agglomerationsverkehrs (Fonds) ist ein rechtlich unselbstständiger Fonds mit eigener Rechnung.
2 Das Finanzhaushaltgesetz vom 7. Oktober 20053 ist subsidiär anwendbar.
Art. 2 Zweck
1 Die Mittel des Fonds dienen der effizienten und umweltverträglichen Bewältigung der für eine leistungsfähige Gesellschaft und Wirtschaft erforderlichen Mobilität.
2 Der Einsatz der Mittel basiert auf einer Gesamtschau des Verkehrs, welche:
a. alle Verkehrsträger und -mittel mit ihren Vor- und Nachteilen einbezieht;
b. wirksame Alternativen gegenüber neuen Infrastrukturen vorzieht;
c. die langfristige Finanzierbarkeit und die Finanzlage der öffentlichen Hand berücksichtigt;
d. die Koordination mit der Siedlungsentwicklung und den Schutz der Umwelt beachtet.
Art. 3 Fondsrechnung
1 Die Fondsrechnung besteht aus einer Erfolgsrechnung und einer Bilanz.
2 Die Erfolgsrechnung weist aus:
a. als Ertrag:
1. die Einlagen in Form von zweckgebundenen Einnahmen;
2. die Einlagen aus der Spezialfinanzierung nach Artikel 86 Absatz 5 BV;
SR ....
1SR 101
2BBl ....