Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/89: Vorlage zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF); zur Schliessung der Finanzierungslücke; zum Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (STEP) · 128 Seiten
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Anhang VI.
Anhang VI: Finanzierung und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur, FABI
Der Bundesrat hat dem Parlament Anfang 2012 mit der FABI-Botschaft einen Vorschlag zur Neuordnung und künftigen Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur unterbreitet. Die Vorlage wurde vom Parlament beraten und im Sommer 2013 verabschiedet. Die Volksabstimmung über die Verfassungsänderungen fand am 9. Februar 2014 statt. Durch die Schaffung eines BIF sollen Betrieb, Substanzerhalt und Ausbau neu über ein einziges Gefäss finanziert werden. Der bisherige befristete FinöV-Fonds soll dafür in einen neuen, unbefristeten BIF überführt werden. Die Finanzierung über einen einzigen BIF soll gleiche Voraussetzungen für Betrieb und Substanzerhalt auf der einen und Ausbau der Infrastruktur auf der anderen Seite schaffen. Die Kredite sind damit transparenter und einfacher zu handhaben. Die Finanzierung aus einem Gefäss soll die Mittelpriorisierung aus einer Gesamtsicht fördern und den Blick für die Folgekosten des Ausbaus schärfen.
Neu soll der Bund die Bahninfrastruktur der SBB und der Privatbahnen allein (seitens der öffentlichen Hand) finanzieren. Im Gegenzug sollen die Kantone gemäss Parlamentsentscheid künftig mit einem jährlichen Beitrag an den BIF an den Betrieb, Unterhalt und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur beitragen. Die Finanzierungsquellen des Bundes für die Eisenbahninfrastruktur bzw. für den neu zu schaffenden BIF sollen neu in der BV geregelt werden. Es sind dies:
– höchstens 2/3 des Ertrags der Schwerverkehrsabgabe (Bundesanteil);
– 2 Mehrwertsteuer-Promille, davon 1 Promille befristet von 2018–2030;
– 2 Prozent der Einnahmen aus der direkten Bundessteuer der natürlichen Per-
sonen (Reduktion Fahrkostenabzug);
– 2400 Millionen Franken pro Jahr aus dem allgemeinen Bundeshaushalt;
– 9 Prozent der Einnahmen der Mineralölsteuer (inkl. Mineralölsteuerzuschlag),
befristet bis zum Ende der Rückzahlung der Bevorschussung des heutigen FinöV-Fonds (ca. 2030).
Gleichzeitig mit der Neuordnung der Finanzierung wird gestützt auf ein strategisches Entwicklungsprogramm Bahninfrastruktur (STEP) bereits ein erster Ausbauschritt 2025 beschlossen.
Verhältnis FABI und Beiträge für Massnahmen zur Verbesserung der Ver-
kehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen
FABI führt zu einer noch klareren Entflechtung. Das Bundesgesetz über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur sieht vor, dass der Bund die Hauptlast zu deren Finanzierung trägt. Gewisse Schieneninfrastrukturen, u.a. die Strecken für die Feinerschliessung (Tram usw.) sind jedoch von einer Finanzierung durch den BIF ausgeschlossen.
In der FABI-Botschaft wird die Abgrenzung zwischen dem BIF und IF wie folgt dargelegt: Die Finanzierung von S-Bahn-Ausbauten in Städten und Agglomerationen für die 1. Generation der Agglomerationsprogramme ab 2011 wird – wie vorgesehen und wie vom Parlament beschlossen – aus dem IF erfolgen. Die Finanzierung der mit «A» bewerteten Projekte des Agglomerationsprogramms der 2. Generation, deren Realisierung ab 2015 freigegeben werden soll, erfolgt nach bisheriger Rege-