Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/89: Vorlage zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF); zur Schliessung der Finanzierungslücke; zum Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (STEP) · 128 Seiten

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in seiner Zuständigkeit liegenden Nationalstrassen gilt es deshalb das bestehende Netz in seiner Substanz mit den notwendigen Unterhaltsmassnahmen zu erhalten, die Fertigstellung voranzutreiben und bestehende gravierende Überlastungen im Nationalstrassennetz zu beheben. Damit der Verkehr als Ganzes funktioniert, ist gleichzeitig die Verbesserung der Verkehrsinfrastrukturen in den Agglomerationen fortzuführen. Die Vorlage soll die dazu notwendigen Strukturen schaffen und die finanziellen Mittel mittelfristig sicherstellen.

Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds

Für die Finanzierung der Nationalstrassen und der Beiträge an Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen wird auf Verfassungsstufe ein unbefristeter Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds geschaffen. Wie beim Bahninfrastrukturfonds fliessen bestehende und neue Einnahmen direkt in den Fonds. Die Finanzierung von Beiträgen an Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen erfolgt somit unbefristet und weiterhin über den Fonds.

Der Fonds soll die langfristige Planungs- und Realisierungssicherheit erhöhen sowie die Transparenz verbessern. Beim Fonds handelt es sich um eine strukturelle Massnahme zur Verbesserung der Bewirtschaftung der finanziellen Mittel und zur besseren Nachvollziehbarkeit der Finanzströme. Er hat keinen Einfluss auf die Finanzierungslücke.

Schliessung der sich abzeichnenden Finanzierungslücke

Zur Schliessung der Finanzierungslücke sind einnahme- und ausgabeseitige Massnahmen vorgesehen.

Einnahmeseitig steht zur Sicherung der künftigen Finanzierung der anstehenden Aufgaben und Aufwendungen die Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags im Vordergrund. Ferner sollen Einnahmen aus der Automobilsteuer für den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds zweckgebunden werden. Für die Kombination dieser Massnahmen werden zwei Varianten vorgeschlagen:

– Hauptvariante: Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags um 15 Rappen pro

Liter auf neu 45 Rappen pro Liter sowie Zuweisung von höchstens zwei Dritteln der Automobilsteuer;

– Nebenvariante: Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags um 12 Rappen pro

Liter auf neu 42 Rappen pro Liter sowie Zuweisung der Automobilsteuer oder Teilen davon.

Als weitere Massnahme, die frühestens ab 2020 greifen wird, soll sich die wachsende Zahl von Fahrzeugen mit alternativen Antriebstechniken mit einer Pauschalabgabe an der Finanzierung der Strasseninfrastruktur beteiligen. Schliesslich soll bei den Einnahmen neu periodisch die Teuerung ausgeglichen werden.

Auf der Ausgabenseite müssen insbesondere bei den Nationalstrassen Effizienzgewinne und Einsparungen erzielt und die Ausgaben zudem zeitlich verschoben, erstreckt oder plafoniert werden.