Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/94: Bundesbeschluss über das zweite Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und über die Freigabe der Mittel · 71 Seiten

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Vernehmlassung 2. Programmbotschaft Engpassbeseitigung / G242-0699

Im Raum Bern hat das ASTRA zwei Vertiefungsstudien durchgeführt. Die Untersuchungen für den Abschnitt zwischen den Verzweigungen Weyermannshaus und Schönbühl zeigten, dass zwischen Wankdorf und Weyermannshaus eine Erweiterung der bestehenden Nationalstrasse bautechnisch zwar möglich, aber wegen Widerständen seitens des Kantons, der Stadt und der Region nicht durchführbar ist. Deshalb haben sich das ASTRA, der Kanton, die Region und die Stadt Bern auf eine Lösung verständigt, die sich auf die Erweiterung der bestehenden Nationalstrasse zwischen den Verzweigungen Wankdorf und Schönbühl beschränkt. Auf dem Abschnitt zwischen Weyermannshaus und Wankdorf soll der Verkehrsfluss auf der Nationalstrasse mit verkehrsbeeinflussenden Massnahmen soweit möglich aufrecht erhalten werden.

Für den Abschnitt Wankdorf – Muri konnten sich das ASTRA, der Kanton, die Region, die Stadt Bern und die betroffenen Gemeinden auf ein optimiertes Projekt verständigen. Dieses ermöglicht im Vergleich zur ersten Programmbotschaft weitere städtebauliche Verbesserungen. Es führt aber gleichzeitig zu erheblichen Mehrkosten.

Die im Raum Glattal / Winterthur durchgeführte Projektstudie ermöglichte die Festlegung einer breit abgestützten Lösungsvariante. Diese sieht im Raum Glattal ein neues Netzelement zwischen Baltenswil und der Verzweigung Zürich Nord vor. Die Resultate der Studie bestätigen die Aussage aus der ersten Programmbotschaft. In dieser hat der Bundesrat bereits darauf hingewiesen, dass die Erweiterung der betroffenen Nationalstrasse aus verkehrs- und umwelttechnischer Sicht nicht zielführend ist. Im Raum Winterthur stellt die Fahrstreifenergänzung entlang der bestehenden Strasseninfrastruktur die zweckmässigste Lösung dar. Definitiv verworfen wurde der ebenfalls diskutierte Bau einer neuen Südostumfahrung von Winterthur.

In der Vertiefungsstudie für den Raum St. Gallen haben sich das ASTRA, der Kanton und die Stadt St. Gallen auf eine Lösung mit einer Erweiterung der Nationalstrasse von vier auf sechs Spuren zwischen Kreuzbleiche und Neudorf (inkl. einer dritten Röhre Rosenbergtunnel) geeinigt. Integraler Bestandteil dieser Erweiterungsvariante ist ein neuer Autobahnzubringer Güterbahnhof, der den Schorentunnel entlastet und einen Beitrag an die Lösung der innerstädtischen Verkehrsprobleme leistet. Definitiv verworfen haben die verantwortlichen Behördenvertreter den Bau einer neuen Südspange. Diese hätte zu erheblichen Mehrkosten und zu kaum vertretbaren städtebaulichen Eingriffen in den Anschlussbereichen geführt.

Aus den Untersuchungen für den Raum Lugano – Mendrisio ging die Erweiterung entlang der bestehenden Nationalstrasseninfrastruktur als zielführendste Lösung hervor. Die gewählte Erweiterungsvariante mit dem Bau einer jeweiligen dritten Röhre San Salvatore und Maroggia sowie einer zeitlich beschränkten Umnutzung des Pannenstreifens zwischen Maroggia und Mendrisio löst den Engpass und trägt der lastrichtungsabhängigen Verkehrsbelastung Rechnung.

Für den Raum Basel zeigte sich, dass das bisher vorgesehene Projekt mit einer Erweiterung der bestehenden N2 aus regionalpolitischer Sicht nicht umsetzbar ist. Im Rahmen der vom ASTRA und vom Kanton Basel-Stadt gemeinsam durchgeführten Vertiefungsstudie konnte bis zum jetzigen Zeitpunkt noch keine befriedigende Alternative gefunden werden. Bis konso-