Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/94: Bundesbeschluss über das zweite Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und über die Freigabe der Mittel · 71 Seiten
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Vernehmlassung 2. Programmbotschaft Engpassbeseitigung / G242-0699
– Der 6-Spur-Ausbau auf der N4 zwischen den Verzweigungen Blegi und Rütihof ist abgeschlossen. Die baulichen Arbeiten starteten im Jahr 2010 und verliefen plangemäss. Der 6-Spur-Ausbau ist am 30. Juni 2012 dem Verkehr übergeben worden. Neben den Massnahmen zur Engpassbeseitigung (Fahrbahnverbreiterung) wurde gleichzeitig die bestehende Infrastruktur instandgesetzt, und es wurden Massnahmen ergriffen, um die Verträglichkeit der Nationalstrasse beispielsweise durch die Realisierung neuer Lärmschutzanlagen zu verbessern.
Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf rund 140 Millionen Franken, wovon rund 100 Millionen auf die Engpassbeseitigung entfallen. Damit werden die von den eidgenössischen Räten freigegeben Mittel in der Höhe von 135 Millionen nicht vollumfänglich ausgeschöpft (Preisstand 2005, ohne Teuerung und Mehrwertsteuer).
– Das Projekt zur Erweiterung der Nordumfahrung Zürich sieht vor, die Nationalstrasse auf einer Länge von rund 10 Kilometern von vier auf sechs Fahrspuren zu erweitern. Darin enthalten ist der Bau einer dreispurigen dritten Röhre am Gubrist mit einer Länge von 3‘300 Metern. Parallel zur Erweiterung sollen auf dem betroffenen Nationalstrassenabschnitt zahlreichen Instandsetzungsarbeiten durchgeführt werden.
Nach der Erarbeitung des Ausführungsprojekts und des Umweltverträglichkeitsberichts der 3. Stufe durch das ASTRA hat das UVEK am 31. Januar 2012 die Plangenehmigungsverfügung (PGV) für das Projekt erteilt. Gegen diesen Entscheid wurden beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerden eingereicht. Zurzeit läuft die Behandlung dieser Beschwerden durch das zuständige Gericht. Eine Beschwerde stammt von der Gemeinde Weiningen. Diese fordert eine Überdeckung der Nationalstrasse im Bereich des südlichen Gubristtunnel-Portals. Aus Sicht des UVEK ist diese aus verkehrstechnischen Gründen in der geforderten Länge nicht realisierbar und zur Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Lärmgrenzwerte auch nicht notwendig.
Mit den Bauarbeiten zur Erweiterung der Nordumfahrung kann das ASTRA frühestens zwei Jahre nach Abschluss der Beschwerdeverfahren und nach Vorliegen der rechtskräftigen Plangenehmigung starten.
Die Gesamtkosten für die Erweiterung der Nordumfahrung belaufen sich nach heutigem Kenntnisstand auf 940 Millionen Franken.