Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/94: Bundesbeschluss über das zweite Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und über die Freigabe der Mittel · 71 Seiten

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Vernehmlassung 2. Programmbotschaft Engpassbeseitigung / G242-0699

Zwischen 2008 und 2012 wurden im Rahmen der Netzfertigstellung 55 Kilometer neue Nationalstrassen gebaut und in Betrieb genommen. Die Aufwendungen für diese Abschnitte belaufen sich auf 3,1 Milliarden Franken (Bundesanteil, Preisstand 2005, ohne Teuerung und Mehrwertsteuer).

Für die Realisierung der noch ausstehenden Abschnitte sind nach heutigem Kenntnisstand 5,2 Milliarden Franken (Bundesanteil, Preisstand 2005, ohne Teuerung und Mehrwertsteuer) erforderlich. Damit dürfte der insgesamt verfügbare Kredit für die Netzfertigstellung ausreichen. Unsicherheiten hierzu bestehen jedoch noch in Bezug auf die Projekte „Scheiteltunnel Brünig“ und „Stadttunnel Letten-Irchel“ in Zürich.

Engpassbeseitigung im bestehenden Nationalstrassennetz

Gemäss IFG sind Engpässe überlastete Abschnitte des bestehenden Nationalstrassennetzes, die die Funktionsfähigkeit des Gesamtnetzes nachhaltig beeinträchtigen. Im bestehenden Nationalstrassennetz existieren solche Engpässe an verschiedenen Stellen.

Das IFG verpflichtet den Bundesrat, den eidgenössischen Räten ein Programm zur Beseitigung der Engpässe im Nationalstrassennetz zu unterbreiten. Er berichtet alle vier Jahre über den Stand der Realisierung des Programms, aktualisiert es und beantragt die finanziellen Mittel für die nächste Periode (Art. 6 IFG).

2009 unterbreitete der Bundesrat den eidgenössischen Räten ein erstes Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz2. Er bezeichnete in diesem Programm die Engpässe auf dem Nationalstrassennetz und zeigte die Massnahmen zu ihrer Beseitigung auf. Das Programm basierte auf einer verkehrsträgerübergreifenden Analyse und einer für jede kritische Strecke durchgeführten Untersuchung von Alternativen. Diese umfasste beispielsweise Massnahmen des Verkehrsmanagements oder die Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs auf den öffentlichen Verkehr.

Die Fortschreibung dieses Programms ist Gegenstand der vorliegenden Vorlage.

Verbesserung der Verkehrsinfrastrukturen in Städten und Agglomerationen

Ein gut funktionierender Agglomerationsverkehr dient der Lebensqualität der Bevölkerung und der Stärkung des Wirtschaftsstandortes. Um die Funktionsfähigkeit dieser Verkehrssysteme sicherzustellen, unterstützt der Bund Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastrukturen in Städten und Agglomerationen. Basis dafür bilden Agglomerationsprogramme, in denen die Agglomerationen die entsprechenden Massnahmen definieren, und sie untereinander sowie mit der vorgesehenen Siedlungsentwicklung abstimmen.

Das IFG verpflichtet den Bundesrat, ein Programm zur Mitfinanzierung von Agglomerationsprogrammen (Programm Agglomerationsverkehr) vorzulegen. Er berichtet alle vier Jahre über den Stand der Realisierung des Programms, aktualisiert es und beantragt die finanziellen Mittel für die nächste Periode (Art. 7 IFG). Bereits mit Inkraftsetzung des IFG haben die eidge-

2 BBl 2009 8387