Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/94: Bundesbeschluss über das zweite Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und über die Freigabe der Mittel · 71 Seiten

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Vernehmlassung 2. Programmbotschaft Engpassbeseitigung / G242-0699

nössischen Räte 2,559 Milliarden Franken für dringende und baureife Projekte zur Verbesserung der Verkehrsinfrastrukturen in Städten und Agglomerationen freigegeben (Art. 3 und 4 des Bundesbeschlusses vom 4. Oktober 2006 über den Gesamtkredit für den IF).

2009 hat der Bundesrat den eidgenössischen Räten ein erstes Programm Agglomerationsverkehr3 unterbreitet. Darin hat er über die Umsetzung der beschlossenen dringlichen Projekte informiert, die Freigabe von Mitteln für eine erste Tranche zur Mitfinanzierung von Projekten zur Verbesserung der Verkehrsinfrastrukturen in Städten und Agglomerationen im Umfang von 1,51 Milliarden Franken beantragt und in einer Gesamtschau aufgezeigt, wie er die verbleibenden 1,93 Milliarden Franken für Verkehrsinfrastrukturen in Städten und Agglomerationen nutzen will.

Derzeit wird die zweite Botschaft für die Fortschreibung des Programms Agglomerationsverkehr erarbeitet.

Beiträge an die Substanzerhaltung der Hauptstrassen in Berggebieten und Randregio-

nen

Die Leistungen des Bundes an Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen erfolgen in Form von Pauschalbeiträgen. Diese bemessen sich nach der Strassenlänge. Der Bundesrat bezeichnet die begünstigten Kantone (Art. 8 IFG). Die Kantone mit Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen, die Pauschalbeiträge nach Artikel 8 IFG erhalten, sind in der Verordnung über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer bezeichnet (Art. 18 und Anhang 3 MinVV). Mit Inkraftsetzung des IFG haben die eidgenössischen Räte die Mittel für den Bereich «Beiträge an die Substanzerhaltung der Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen» freigegeben (Art. 5 des Bundesbeschlusses vom 4. Oktober 2006 über den Gesamtkredit für den Infrastrukturfonds).

1.1.2 Abstimmung der Programme Engpassbeseitigung und Agglomerations-

verkehr

Die Prüfung der Agglomerationsprogramme erfolgt parallel zur Erarbeitung des Programms zur Beseitigung der Engpässe im Nationalstrassennetz. Im Rahmen dieser Prüfung setzen sich die involvierten Bundesämter intensiv mit den einzelnen Agglomerationen auseinander und stimmen die vorgeschlagenen Massnahmen mit den jeweiligen übergeordneten Massnahmen auf Schiene und Nationalstrasse ab. Dieses parallele Vorgehen stellt die erforderliche Abstimmung der beiden Programme zum Agglomerationsverkehr und zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz sicher.

Agglomerationsprogramme dienen der Verbesserung des Verkehrssystems

Das Programm Agglomerationsverkehr ist auf die Verbesserung des Verkehrssystems in den Agglomerationen ausgerichtet. Mit der Umsetzung des Programms sollen Fortschritte sowohl bezüglich Verkehrsqualität und Verkehrssicherheit als auch bezüglich Raumentwicklung und

3 BBl 2009 8307