Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/101: 11.466 Pa. Iv. Frist für die Sanierung belasteter Standorte (Recordon) · 10 Seiten
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5 Verhältnis zum europäischen Recht
Die Europäische Union (EU) kennt keine länderübergreifende Regelung im Bereich der Altlasten, es gibt jedoch viele europäische Länder, die eine eigene Altlastengesetzgebung haben. Österreich hat ein Finanzierungssystem, welches vergleichbar mit dem VASA-Fonds ist.
6 Rechtliche Grundlagen
6.1 Verfassungs- und Gesetzmässigkeit
Die Vorlage zur Änderung des Umweltschutzgesetzes stützt sich primär auf Artikel 74 Absatz 1 Bundesverfassung,5 der den Bund ermächtigt, Vorschriften über den Schutz des Menschen und seiner natürlichen Umwelt vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu erlassen. Artikel 74 BV stellt eine ausreichende Verfassungsgrundlage für diese Revision dar.
6.2 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen
Die Vorlage enthält zusätzlich zum bisherigen Recht lediglich eine neue Delegationsnorm, welche dem Bundesrat als Verordnungsgeber ermöglicht, den Höchstbetrag der Abgabe an den Landesindex der Konsumentenpreise anzupassen.
6.3 Erlassform
Bei der Vorlage handelt es sich um eine Teilrevision eines Bundesgesetzes. Die Vorlage beinhaltet wichtige rechtsetzende Bestimmungen, die nach Artikel 164 Absatz 1 BV in der Form des Bundesgesetzes zu erlassen sind. Gemäss Artikel 163 Absatz 1 BV ist die Bundesversammlung zuständig für den Erlass von Bundesgesetzen.
5 BV; SR 101