Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/104: Bundesgesetz über das Zentrum für Qualität in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung · 75 Seiten

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Veröffentlichung zugestimmt hatten. Im Januar 2012 erfolgte dann die dritte Publikation mit den Daten aus den Jahren 2008 und 2009, welche aufgrund des im Jahr 2009 in Kraft getretenen Artikels 22a KVG nun alle Akutspitäler umfasst. Eine im Jahr 2008 auf privater Basis gegründete Initiative Qualitätsmedizin (IQM), ein Zusammenschluss von deutschsprachigen Kliniken aus Deutschland, der Schweiz und Österreich, arbeitet mit denselben Indikatoren und hat sich zu den drei Grundsätzen „Messung von Qualität aus Routinedaten“, „Absolute Transparenz der Qualitätsergebnisse“ und „Kontinuierliche Verbesserung durch Peer-Reviews“ verpflichtet.

Im Rahmen des Pilotprojektes Kosten-/Leistungsstatistik der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KoLe) des BAG wurde untersucht, wie die Routinedaten der ambulanten Abrechnung der Versicherer für die Informationsgewinnung zu den Themen ambulante Episoden, vermeidbare Spitalaufenthalte, Prävention, Identifikation von Krankheiten, Praxisprofile und Gesundheitsindikator verwendet werden können. Die Ergebnisse weisen auf erfolgversprechende Informationsgewinne auch zu spezifischen Qualitätsthemen hin. Ein kürzlich gestartetes Nachfolgeprojekt zur systematischen Erfassung und Auswertung von Abrechnungsdaten der Versicherer wurde gestartet (Projekt BAGSAN) wird nun schrittweise weiterentwickelt.

Mit einem Projekt des Bundesamtes für Statistik (BFS) zum Aufbau der Statistiken in der ambulanten Gesundheitsversorgung - MARS (Modules Ambulatoires des Relevés sur la Santé) wird auch die Erhebung von Leistungs- und Qualitätsdaten bei den ambulanten Leistungserbringern angegangen. Verschiedene Teilprojekte sind in Etappen über die nächsten Jahre geplant.

Mit Blick auf das Genehmigungsverfahren der neuen Tarifstruktur SwissDRG hat der Bundesrat bezüglich Instrumente und Mechanismen zur Gewährleistung der Qualität der Leistungen ebenfalls Vorgaben formuliert (Art. 59d Abs. 1 Bst. b KVV).

Im Weiteren bestehen verschiedene Aktivitäten des Bundes ohne direkten Bezug zu den Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, die unter anderem auch eine Verbesserung der Qualität der Gesundheitsversorgung und der Patientensicherheit zum Ziel haben. Im Rahmen der vom Bundesrat am 27. Juni 2007 verabschiedeten Strategie eHealth Schweiz können insbesondere die Versichertenkarte in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und die Gesetzesvorlage für ein elektronisches Patientendossier12 genannt werden. Mit einer durchgängigen und raschen Verfügbarkeit behandlungsrelevanter Patienteninformationen über verschiedene Leistungserbringer hinweg können die Qualität der medizinischen Versorgung verbessert, Fehler reduziert, die Sicherheit erhöht und damit auch Leben gerettet werden. Weiter erfolgen auch verschiedene Aktivitäten im Rahmen anderer gesetzlicher Grundlagen wie sie unter Ziffer 1.2.2 genannt sind.

Im BAG sind heute rund 300 Stellenprozente für Qualitätsaktivitäten im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vorgesehen.

12 Botschaft vom 29. Mai 2013 zum Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (BBl 2013 5321) www.bag.admin.ch/themen/gesundheitspolitik/10357/10360/index.html?lang=de