Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/104: Bundesgesetz über das Zentrum für Qualität in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung · 75 Seiten
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1.3.3 Bisherige Aktivitäten der Tarifpartner und Kantone
Die Tarifpartner haben gestützt auf Artikel 77 Absätze 1 bis 3 KVV für verschiedene Leistungserbringergruppen (z.B. Pflegeheime, Spitex, Physiotherapie etc.) paritätische Gremien geschaffen und vertraglich die Entwicklung von Qualitätsinstrumenten vereinbart. Die Umsetzung ist unterschiedlich weit fortgeschritten wobei insgesamt noch viele Lücken bestehen (siehe Übersicht zu Qualitätsverträgen nach Art. 77 KVV im Anhang 2).
Für den Bereich der Spitäler, Rehabilitationskliniken und Geburtshäuser ist aus Vorgängerorganisationen im Jahr 2009 der Nationale Verein für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken (ANQ) hervorgegangen. Seine Mitglieder sind die Tarifpartner (H+, santésuisse, die Eidgenössischen Sozialversicherer [IV, UV, MV]) und die Kantone/GDK. Der Zweck des Vereins ist die Koordination und Durchführung von Massnahmen in der Qualitätsentwicklung auf nationaler Ebene, insbesondere die einheitliche Umsetzung von Ergebnisqualitäts-Messungen (Outcome) in Spitälern und Kliniken, mit dem Ziel, die Qualität zu dokumentieren, weiterzuentwickeln und zu verbessern. Dabei soll ein nationales Benchmarking ermöglicht und die dazu notwendigen Rahmenbedingungen definiert werden. Im Jahr 2011 wurde ein erster nationaler Qualitätsvertrag unterzeichnet. Dieser beinhaltet unter anderem einen Messplan 2011 bis 2015 für die schweizweit einheitliche Durchführung von Qualitätsmessungen sowie die Teilnahme am Implantatregister (SIRIS) ab Herbst 2012. Die Verbindlichkeit der Messungen stellen die Versicherer durch deren Aufnahme in die Tarifverträge sicher. Der Bund erachtet die Publikation von Ergebnissen der ANQ-Messungen als sinnvolle Ergänzung der seitens BAG veröffentlichten Qualitätsindikatoren.
Im ambulant-ärztlichen Bereich ist vor wenigen Jahren ein paritätisches Gremium geschaffen worden. Bis heute ist es indessen noch zu keinem nationalen Qualitätsvertrag für diesen wichtigen Bereich der Versorgung gekommen.
Im Laborbereich ist die Schweizerische Kommission für Qualitätssicherung im medizinischen Labor (QUALAB) zu erwähnen, die 1994 einen ersten Qualitätsvertrag für die Analysenleistungen zwischen den Tarifpartnern ausgehandelt hat und mit regelmässigen Ringversuchen die Qualität der Laboranalysen extern überprüft.
Der Verband die Spitäler Schweiz H+ führt im Rahmen seiner Initiative H+ qualité® seit 2005 zwei Produkte. Die öffentlich zugängliche Spitalsuchmaschine www.spitalinformation.ch ermöglicht es, Spitäler, Kliniken und Institutionen der Rehabilitation sowie der Langzeitpflege mittels Suchfunktion nach Behandlungswunsch, Fachgebiet oder Standort (PLZ bzw. Ort) zu finden. Der strukturierte Spital-Qualitätsbericht führt zu einer einheitlichen Berichterstattung innerhalb einer Spitalkategorie (Akutsomatik, Psychiatrie, Rehabilitation und Langzeitpflege).
1.3.4 Aktivitäten weiterer Akteure
Die Leistungserbringer haben in den letzten Jahren auch verschiedenste Initiativen ergriffen und Massnahmen im Bereich Qualitätsmanagement/-verbesserung und -sicherung an die Hand genommen, die nicht direkter Bestandteil von tarifpartnerschaftlichen Verträgen sind, jedoch wesentlich zur Qualitätsförderung und -sicherung der Leistungserbringung beitragen. Neben der Einführung von allgemeinen Qualitätsmanagementmodellen (z.B. ISO, EFQM), verschiedenen Zertifizierun-