Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/104: Bundesgesetz über das Zentrum für Qualität in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung · 241 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 200Fedlex · Ergebnisbericht
Artikel 5
Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori
Es erscheint zweckmässig, die verschiedenen Institutionen im Zentrum für Qualität zu- GL sammenzuführen.
Dies ist für die Vermeidung von Doppelspurigkeiten und Abgrenzungsschwierigkeiten
wesentlich zielführender als die angestrebte Zusammenarbeit (Artikel 5). Zwingende Voraussetzung ist aber die Einbindung der verschiedenen Stakeholder. Als Modell könnte
die Organisation der SwissDRG AG dienen. Im Verwaltungsrat wären nach einem zu
bestimmenden Schlüssel Bund, Kantone, Leistungserbringer, Versicherer und die ver-
schiedenen, heute in der Qualitätsdiskussion bereits etablierten und verankerten Ak-
teure (ANQ, Swiss Medical Board, Stiftung Patientensicherheit Schweiz u. a.) vertreten.
Alle haben ein Interesse, die Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Schweiz zu verbes-
sern und die medizinischen Leistungen im Rahmen von HTA einer Beurteilung zu unterziehen.
Eine angemessene Vertretung aller Akteure mit bisherigen und aktuellen Aufgaben im SZ Bereich der Qualitätssicherung, der Patientensicherheit und der HTA ist deshalb eine
zwingende Bedingung bei der Schaffung eines nationalen Qualitätszentrums. Die part-
nerschaftliche Umsetzung von Massnahmen im Bereich Qualitätssicherung und Patientensicherheit ist für die Akzeptanz und wirkungsvolle Umsetzung ein zentraler Erfolgs-
faktor. Die Kantone müssen insbesondere deshalb miteinbezogen werden, da sie für
eine angemessene Qualität in den Spitälern mitverantwortlich sind.
2.2 ANQ - Ein weiterer Punkt ist die Beibehaltung des ANQ. Aus Sicht des Schwyzer
Regierungsrates ist dieser nach der Schaffung eines nationalen Zentrums überflüssig.
Bereits heute gibt es viele Einzelaktivitäten, mangelnde Koordination und keine Bünde-
lungen der Ressourcen. Mit der aktuellen Vorlage und der Aufrechterhaltung des ANQ
würden diese Probleme nur unwesentlich verbessert. Die Situation würde durch die entstehende Konkurrenz und die Doppelspurigkeit im Gegenteil komplizierter. Eine Integration des ANQ in ein zukünftiges nationales Zentrum für Qualität wäre deshalb ein weiteres, wichtiges Anliegen.
Ähnliches gilt auch für den Miteinbezug bereits bestehender Akteure im Bereich der LU Qualitätssicherung wie etwa der ANQ, die Stiftung für Patientensicherheit, der Verein
QualiCCare oder die Stiftung CIRRNET. Es soll mit diesen Institutionen geprüft werden,
wie sie allenfalls in das Zentrum oder in die Arbeiten des Zentrums integriert werden
können.
Ensuite, nous sommes d'avis que les activités du centre devraient être élargies aux NE prestations de soins régies par les assureurs fédéraux accident et invalidité. Partant, le
projet de loi devrait explicitement faire référence à la LAA et à la LAI. Les domaines de
la prévention des maladies, en particulier sur le plan des mesures individuelles finan-
cées par I'AOS, et de la promotion de la santé devraient également être pris en compte.
Pour le reste, la qualité des prestations et la sécurité des patients doivent être assurées bien au-delà du seul séjour hospitalier des patients. C'est pourquoi nous préconisons
que le périmètre couvert par les activités du centre englobe également le domaine am-
bulatoire, ceux des EMS et du soin à domicile dans une perspective de prise en charge
des soins coordonnée.
...und wie es dabei mit den anderen Akteuren zusammenarbeitet. Die Abstimmung mit OW bzw. die Abgrenzung zum ANQ, der als Institution der Tarifpartner bestehen bleiben
soll, erachten wir dabei als zentral. Um eine Bündelung und Koordination der Aktivitäten zur Qualitätsverbesserung in der Schweiz zu erreichen, ist aus Sicht der Kantone eine
partnerschaftliche Zusammenarbeit und Abstimmung mit allen Akteuren zentral.
Die Notwendigkeit einer effizienten Bündelung, Koordination und Verstärkung der Er- ZH kenntnisse und Anstrengungen in der Qualität wird damit keineswegs bestritten;…
Ein weiterer Punkt, den es zu klären gilt, ist die Zusammenarbeit der bereits im Quali- BE tätsbereich tätigen Akteure. Es erscheint zweckmässig und ressourcensparend, diese
ganz oder teilweise ins neue Zentrum zu integrieren. Damit auf der Erfahrung des Swiss Médical Board aufgebaut werden kann, würde der Regierungsrat es begrüssen, wenn
der Bund dem Board einen ständigen Leistungsauftrag für die Aufgaben im Bereich HTA erteilt.
En ce qui concerne les répercussions du projet de loi sur les autres institutions soute- JU nues par la CDS et les cantons, le Gouvernement est d'avis que les activités de Sécu-
rité des patients suisse et de Swiss Medical Board devraient être reprises par le centre