Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/104: Bundesgesetz über das Zentrum für Qualität in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung · 241 Seiten

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und der weiteren Stakeholder, welche im Stiftungsrat eingebunden sind, ein überzeugender und anerkannter Leistungsausweis sowie hochqualifizierte Mitarbeitende. Dank diesen Stärken hat sich die Stiftung als national und international anerkanntes Kompetenzzentrum für die Belange der Patientensicherheit etabliert. Seit Jahren zeichnet der Bund die Stiftung als Partner des Vertrauens aus, indem ihr via BAG diverse Projekte übertragen wurden. Aktuell sind dies die beiden Pilotprogramme progress! Sichere Chirurgie und Sichere Medikation an Schnittstellen. Zudem stossen ihre Produkte, Projekte und Empfehlungen in Fachkreisen auf hohe Akzeptanz und werden von den Leistungserbringern als richtungsweisend bewertet. So z.B. der Aufbau von CIRRNET, einem Netzwerk für lokale Fehlermeldesysteme, welches es angeschlossenen Gesundheitsorganisationen ermöglicht, Fehlermeldungen aus ihren lokalen CIRS-Systemen anonymisiert einzuspeisen und aus Fehlern anderer zu lernen. Zudem werden spezifische, überregional relevante Probleme in sogenannten ,Quick Alerts' aufbereitet, welche im ln- und Ausland hoch geschätzt werden. Im Weiteren fördert, koordiniert und entwickelt die Stiftung Aktivitäten, Methoden, Projekte und praktisches Wissen. Sie betreibt praxisrelevante Forschung, bietet Hilfe bei der lernorientierten Aufarbeitung von Patientensicherheitsproblemen und beteiligt sich aktiv an Lehrveranstaltungen. Idealerweise könnten die bewährten Strukturen und Stärken der Stiftung genutzt und einen der Kerne einer grösseren, substantiell finanzierten Struktur des geplanten Zentrums bilden.

Unter Berücksichtigung der obigen Ausführungen, insbesondere der zugrunde liegenden Philosophie und des beschriebenen Aufgabenbereiches, wurden Überlegungen angestellt, wie ein solches Zentrum ausgestaltet sein könnte, um diesen Ansprüchen zu genügen. Der Vorschlag orientiert sich strukturell an ähnlich gelagerten, wenn auch inhaltlich anders ausgerichteten bestehenden Institutionen in der Schweiz: dem Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung, den Akademien der Wissenschaften Schweiz, der Stiftung für Gesundheitsförderung oder education 21. Alle genannten Institutionen haben die Rechtsform einer Stiftung, werden über Leistungsaufträge durch den Bund (bzw. im Fall education 21 auch über die Kantone und die Zivilgesellschaft) subventioniert und geniessen ein hohes Vertrauen der Stakeholder. Das in den Erläuterungen p.ll erwähnte geplante ,Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen' in Deutschland entspricht in seinen Grundzügen ebenfalls diesem Typus. SwissDRG mit der Rechtsform einer AG könnte ebenfalls als Modell herangezogen werden.

Da im Zentrum mindestens drei zusammenhängende, jedoch verschiedene inhaltliche Schwerpunkte vereint werden sollen, kann man sich am Konstrukt der Akademien der Wissenschaften Schweiz orientieren. Die Dachorganisation beherbergt die vier Einzel-Akademien mit unterschiedlichen Rechtsformen, Zielen und Aufgaben. Sie entwickeln gemeinsame Aktivitäten und schliessen mit dem Bund (SBFI) eine gemeinsame Leistungsvereinbarung ab, berichten in jährlichen Intervallen über die erzielten Ergebnisse, sind jedoch bezüglich Führung, Budget und Aktivitäten-Portfolio weitgehend autonom. Weitere Institutionen I Organisationen können dem Zentrum angelagert werden. Aufgaben

Die Aufgaben für das Departement Patientensicherheit sind detailliert aufgelistet auf der Seite 5 dieses Dokumentes.

Governance

Oberstes Organ:

Jedes Departement hat entsprechend seiner Rechtsform einen eigenen Rat. Im Departement Patientensicherheit sollen die wichtigsten Stakeholder (Kantone, Leistungserbringer, die Wissenschaft, Versicherer, Patientenorganisationen u.a.) Einsitz haben.

Die Präsidien der einzelnen Departements-Räte bilden den Zentrumsrat.

Weitere Organe:

• Advisory Board, zusammengesetzt aus fachkompetenten Persönlichkeiten aus dem ln- und Ausland

• Plattform für regelmässigen Austausch mit Stakeholdern

• Fachkommissionen

• Geschäftsstelle

• Revisionsstelle

Vernetzung

Zum einen soll die Plattform genutzt werden, um den Dialog mit den verschiedenen An-

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