Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/104: Bundesgesetz über das Zentrum für Qualität in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung · 241 Seiten

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Physioswiss unterstützt grundsätzlich das Bestreben des Bundes, ein Qualitätszentrum für die obligatorische Krankenpflegeversicherung einzurichten und die verschiedenen Akteure und deren Aktivitäten zugunsten der Patientensicherheit in einem nationalen Zentrum zu verbinden und Synergien zu nutzen, um die Effizienz zu steigern. Für ein Qualitätszentrum sei die Nähe zur Praxis und zu den Leistungserbringern zwingend, die diversen Akteure wie Kantone, Berufsgruppen etc. seien zwingend aktiv miteinzubeziehen. Um dies zu garantieren, müsse der Gesetzesentwurf grundlegend überarbeitet werden. Ausserdem müsse im Gesetz sichergestellt werden, dass sich das Zentrum für Qualität tatsächlich mit Qualität und nicht mit Kosteneinsparungen befasse. Die Finanzierung des Zentrums sei Aufgabe des Staates und dürfe nicht zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gehen.

Die FAMH begrüsst es, dass der Bund um die stetige Verbesserung der Qualität und der Patientensicherheit im Gesundheitswesen bemüht ist. Das vorgeschlagene Qualitätszentrum sei jedoch nicht zielführend, denn es erhöhe die Komplexität, binde unnötig Ressourcen und gefährde bestehende Institutionen wie die Stiftung Patientensicherheit. Die Qualitätssicherung sei bei den Auftragslabors durch die Akkreditierung durch die SAS bereits gewährleistet. Die für das Zentrum vorgesehenen Mittel sollten für die schon bestehenden Institutionen zur Sicherstellung der Qualität genutzt werden und der Bund sollte sich auf die Durchsetzung bestehender Gesetze und Verordnungen konzentrieren.

Der Verein zur Förderung der neurovegetativen und ganzheitlichen Gesundheit schlägt als Diskussionsgrundlage die Schaffung eines „Kompetenzzentrums für Humandiagnostik, klinisches Monitoring und medizinische Qualitätskontrolle“ vor, welches seiner Auffassung nach mehr zur Qualitätssicherung im schweizerischen Gesundheitswesen beizutragen vermag als ein „nationales Institut für Qualitätssicherung“. Ein System zur Qualitätssicherung im Bereich der Gesundheit könne nur auf einer soliden diagnostischen Basis geschaffen werden. Ein solches Kompetenzzentrum verursache im Gegensatz zum vorgeschlagenen Institut keine Zusatzkosten zulasten der Versicherten, verbessere die diagnostischen und therapeutischen Leistungen nachhaltig und trage so massgeblich zur Senkung der Gesundheitskosten und der Krankenversicherungsprämien bei.

2.1.8 Andere Organisationen

(FASMED, GSASA, interpharma, scienceindustries, vips)

Die Mehrheit der anderen Organisationen lehnt den Gesetzesvorschlag und damit das Zentrum ab (FASMED, interpharma, scienceindustries, vips), da ihrer Ansicht nach die Aktivitäten besser innerhalb des BAG anzusiedeln seien (interpharma scienceindustries, vips) oder die Netzwerklösung unter Führung des BAG bevorzugt wird (FASMED). GSASA empfiehlt eine gründliche Überarbeitung des Gesetzesentwurfs mit dem Ziel, die Akteure des Gesundheitswesens aktiv einzubeziehen.

Für den FASMED ist die Verbesserung der Versorgungsqualität im Gesundheitswesen ein zentrales Anliegen. Der Gesetzesentwurf zum Zentrum wird abgelehnt, das Zentrum schaffe eine unnötige Parallelstruktur, dessen Aufgabenbereich ungenügend definiert und dessen Kompetenzen unzureichend abgegrenzt sei. Die Netzwerklösung unter Führung des BAG wird bevorzugt, dabei solle auf das bestehende Know-how der verschiedenen Stakeholder zurückgegriffen werden. Die erwähnten nationalen Plattformen gehen nach FASMED in die richtige Richtung, doch sei nicht hinnehmbar, dass den Stakeholdern kein Anhörungsrecht zugestanden werde.

Die GSASA begrüsst die Absicht des Bundesrates, der Behandlungsqualität und Patientensicherheit mehr Gewicht zu geben und mehr finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Sorge bereiten die Einbettung des Zentrums in die aktuelle Landschaft und der angedachte Top-Down Ansatz. Das Zentrum solle primär eine koordinative Rolle übernehmen und bestehende Vorstösse bündeln. Ein aktiver Einbezug der Akteure des Gesundheitswesens sei zu fördern, ein Bottom-up Ansatz zu verfolgen. Im Weiteren wird auf die Stellungnahme von Patientensicherheit Schweiz verwiesen.

Interpharma begrüsst die Ausarbeitung eines Bundesgesetzes mit dieser Zielsetzung, verweist jedoch auf erhebliche Mängel, was einer grundlegenden Überarbeitung bedürfe. Zuwenig werde auf bestehende Aktivitäten und Kompetenzen abgestellt, zu stark auf eine Zentralisierung beim Bund gesetzt. Es bestehe die Gefahr der Rationierung durch die Hintertür und Behinderung des Zugangs zu Innovationen für die versicherten Personen. Die Bereiche der Qualitäts- und Effizienzsteigerung seien zu befürworten und zahlreiche Vorschläge, wie die Massnahmen zu verstärken seien (u.a. Messbarkeit und Qualität durch breit getragene Programme; Vereinbarung von verbindlichen Regelungen mit den Leistungserbringern). Ziele seien konsequent auf die Steigerung von Qualität und Effizienz auszurichten, Zentrale Begriffe wie Qualität seien im Gesetz zu verankern, Vorgaben zur Methodik seien im Gesetz

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