Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/104: Bundesgesetz über das Zentrum für Qualität in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung · 241 Seiten

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zu regeln, es sei auf bestehende Initiativen abzustützen, eine konsequentere Rollenaufteilung entlang des HTA-Prozesses aufzunehmen, die Stakeholder frühzeitig einzubeziehen und Begleitgruppen auf Gesetzesstufe verbindlich zu regeln, es seien ausgewogene Arbeitsprogramme und Prioritäten vorzusehen. Auf die Zusammenarbeit und Vernetzung mit dem Ausland sei nur zurückzugreifen, wenn sie mit der Zielsetzung in der Schweiz vereinbar sei.

vips lehnt den Gesetzesvorschlag ab und weist die Vorlage zurück. Anstatt die Ressourcen in ein neu zu schaffendes Zentrum mit schwerfälligen Strukturen auszulagern, sei es viel effizienter die Ressourcen im BAG bereit zu stellen. Es sei nicht plausibel, weshalb gegen eine Netzwerklösung optiert werde. Das BAG könnte dabei auch vermehrt punktuell Mandate an geeignete aussenstehende Institutionen vergeben. Die Ziele seien mit dem dargestellten Mitteleinsatz nicht zu erreichen.

scienceindustries anerkennt den Handlungsbedarf zur Steigerung der Qualität und der Effizienz im

Gesundheitswesen, verweist aber speziell auf die volkswirtschaftliche Sicht, welche nicht aus den Augen verloren werden dürfe. Ein konsequenter Einbezug der Akteure werde gefordert. Es bedürfe dazu keiner neuen institutionellen Strukturen und keinem eigenständigem Zentrum. Die vorgeschlagene Koordination könne durch das BAG wahrgenommen werden, allfällige zusätzliche Aufgaben müssten aber für Bürger und Wirtschaftsakteure kostenneutral ausfallen. Die Umsetzung erfolge unter Einbezug und Abstützung auf bestehende Strukturen und Initiativen, konsequente Rollenaufteilung bei frühzeitigem Einbezug der Stakeholder (bei allen Schritten zur Sicherstellung der Akzeptanz und Implementierung der Prüfungsergebnisse) und unter zurückhaltender Zusammenarbeit mit dem Ausland (nur wenn Methodik mit den Schweizer Zielsetzungen übereinstimmt).

2.1.9 Patienten, Benutzer, Private

(SKS, SPO, GELIKO, DVSP, ACSI, FRC, Alzheimervereinigung, Interpret, verschiedene Private)

Die SKS, die SPO, die GELIKO, der DVSP, l’ACSI, la frc und Interpret begrüssen das Engagement des

Bundes, zur Verbesserung der Qualität und des zweckmässigen Einsatzes der Leistungen, zur Förderung der Transparenz sowie der Patientensicherheit ein nationales Zentrum für Qualität zu

schaffen. Es sei indessen darauf zu achten, dass keine Parallelstrukturen geschaffen würden. Doppelspurigkeiten seien aus Ressourcengründen und wegen der Gefährdung der Vertrauensbasis und der Akzeptanz des Zentrums gegenüber den Akteuren zu vermeiden. Bereits vorhandene Qualitätsprogramme seien deshalb zu integrieren und bestehende Institutionen wie die Stiftung für Patientensicherheit, das Swiss Medical Board, der ANQ, die EQUAM, der Verein Swissnoso oder der Verein QualiCCare wie auch Patientenorganisationen müssten ihre praxisnahen Erfahrungen einbringen können. Nach der SKS, ACSI und frc sind auch Konsumentenschutz-Organisationen in die nationale Qualitätsplattform und die nationale HTA-Plattform zu integrieren, damit die Interessen und Anliegen der Patientinnen/Patienten und Konsumentinnen/Konsumenten vertreten sind. Diese Integration würde zur Verstärkung der Gesundheitskompetenz der Bürgerinnen und Bürger beitragen.

Die SPO würde es vorziehen, HTA und die Koordination der Qualitätsbemühungen in ein Hochschulinstitut zu integrieren, da das geplante Zentrum für Qualität Ziele verfolge, die im Kern Forschungsaktivitäten darstellen.

Die ACSI und der frc erwähnen, dass der Reduktion der Anzahl von unwirksamen oder unnötigen Behandlungen im Rahmen von HTA eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte.

Zum Zweck der Qualitätsförderung von Leistungen sollten nach der SKS, ACSI und frc Leistungserbringer verpflichtet werden, entsprechende anonymisierte und standardisierte Daten zur Verfügung zu stellen. Auch bestehende Medikamente der Spezialitätenliste seien zu überprüfen.

Hinsichtlich der Zusammensetzung des Verwaltungsrats sei gemäss SKS, ACSI und frc entweder ein neutrales Gremium ohne Vertreter von Leistungserbringern, Versicherern oder anderen Akteuren oder dann eine ausgewogene, paritätische Vertretung aller relevanten Akteure vorzusehen, wobei bei dieser Variante nach den Genannten und dem DVSP sowohl die Patienten- wie auch die Konsumentenschutz-Organisationen vertreten sein müssten.

Das vorgeschlagene Finanzierungskonzept wird von der SPO unterstützt. Nach der ACSI und dem frc sollte die Finanzierung zur Hälfte vom Bund übernommen werden. Die Versicherten sollten leichten Zugang zu Informationen erhalten, nachdem die Finanzierung über einen Beitrag auf den Prämien erfolge. Auch die GELIKO begrüsst es, dass für die Qualitätsförderung zusätzliche finanzielle Mittel eingesetzt werden sollen. Die entsprechenden Bestimmungen im Entwurf zur Rollen und Aufgabenteilung

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