Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/104: Bundesgesetz über das Zentrum für Qualität in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung · 241 Seiten

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gabenumsetzung beim Bund und stützt sich zu wenig auf die Kompetenzen der Akteure im Gesundheitswesen und die zahlreichen bestehenden Aktivitäten im Bereich Qualität ab. Ausserdem drohten aus seiner Sicht bereits durch den Namen "Zentrum für Qualität" Akzeptanzprobleme, weswegen er eine Bezeichnung im Sinne eines "Koordinationsorgans" bevorzugen würde. Im Bereich der Bewertung von Gesundheitstechnologien unterstützen QualiCCare die Forderung, bestehende Leistungen im Leistungskatalog regelmässig gemäss WZW-Kriterien zu überprüfen und ein systematisches "Horizon Scanning" durchzuführen. Als Entscheider sollte aus seiner Sicht der Bund keine HTA-Assessments durchführen. Diese Aufgabe sei besser durch externe, unabhängige wissenschaftliche Partner zu erfüllen, während Appraisals in den Aufgabenbereich der neuen Organisationseinheit und Decision in den Hoheitsbereich des Bundes (Leistungskommissionen bzw. Bundesrat) fallen.

Die QUALAB begrüsst, dass der Bund die längst geforderte Sicherung der Qualität verstärkt fördern will und bereit ist, hierzu zusätzliche finanzielle Mittel zu sprechen. Allerdings sieht sie durch die Schaffung eines zusätzlichen Institutes keinen Mehrwert betreffend Qualitätssicherung im Bereich der medizinischen Laboranalytik. Vielmehr sollten die bestehenden Institutionen und Initiativen gefördert werden, damit diese unter Berücksichtigung nationaler Interessen weiterentwickelt werden können. Vermehrt sollte sich der Bund auch klar bemühen, den Vollzug entsprechender Massnahmen sicherzustellen, einzufordern und zu prüfen.

Das Strategic Advisory Board des BAG vertritt die Ansicht, dass die Schaffung eines nationalen Zentrums einen enormen Impuls für die Verbesserung von Qualität und Patientensicherheit bewirken wird. Der wissenschaftliche Beirat des BAG begrüsst, dass das nationale Zentrum die bestehende Stiftung für Patientensicherheit als Nukleus verwenden und diese integriert werden soll. Das habe den Vorteil, dass die hohe Akzeptanz der Stiftung und damit die Visibilität des Themas Patientensicherheit genutzt und nicht aufs Spiel gesetzt werde. Das Zentrum sollte mit einer breiten Palette von Experten und Partnerorganisationen zusammen arbeiten, um sicherzustellen, dass nicht nur alle wichtigen klinischen Fachgebiete, sondern auch alle relevanten akademischen Disziplinen, die für Verbesserungen der Sicherheit und Qualität wichtig sind, eingebunden sind. Es werde notwendig sein, ein substantielles Bildungsprogramm zu realisieren, das von Kursen für Patienten und Gesundheitsfachleuten bis zu PhD Programmen (in Verbindung mit Universitäten) reiche. Eine der wichtigen Aufgaben sollte auch die Ausbildung des Managements im Bereich Know-how-Aufbau, Change-Management und dem Design von hoch reliablen Gesundheitsinstitutionen sein. Substantielle Anstrengungen sollten auch erbracht werden, um das Thema Patientensicherheit und Qualität in entsprechenden klinischen Curricula zu integrieren. Das Zentrum sollte seine Aufgabe nicht allein in der Implementation von nationalen Verbesserungsprogrammen sehen, sondern auch bestehende Aktivitäten im Bereich Qualitätsmessungen, Analyse und Verbesserung koordinieren und unterstützen. Die Messung des Auftretens von Adverse Events (Zwischenfällen mit Schädigung der Patienteninnen und Patienten) sei eine wichtige Basis für die Einschätzung der Sicherheitssituation. Es sei aber auch notwendig, dass die Funktionssicherheit (Reliabilität), das Monitoring von Sicherheitsindikatoren, die Antizipierung von Sicherheitsproblemen, Integration und Lernen thematisiert werden. Das Zentrum sollte auch im Bereich multi-disziplinärer Forschung im Bereich Patientensicherheits- und Qualitätsverbesserung aktiv sein. Zudem sollte der Fokus nicht nur auf die Implementierung bestehender Lösungen, sondern auch auf Innovation und der Entwicklung neuer Ansätze sein. Schliesslich sei es von höchster Wichtigkeit zu beurteilen, ob es nicht fraglich sei, dass ein einzelnes nationales Zentrum genügend Wirkung entfalten könne, um für eine Bevölkerung von 8 Millionen Einwohnern die notwendigen Verbesserungsprogramme zu implementieren. Es sollte in Erwägung gezogen werden, die Umsetzung im Rahmen eines Netzwerkes von regionalen Zentren (centres of improvement) vorzunehmen, welche die kleinen Leistungserbringereinheiten unterstützen.

Die SAMW stellt fest, dass die Zeit reif ist zur Schaffung einer solchen Organisation. Das geplante Institut solle drei unterschiedliche Aufgaben haben: Qualitätssicherung, HealthTechnology Assessment und Patientensicherheit. Der Vorschlag, dass diese Aufgaben von drei verschiedenen Instanzen unter dem Dach einer Kontrollinstanz wahrgenommen werden, sei zentral, damit das Ganze funktioniere. Dazu brauche es für jeden der Bereiche eine Instanz – idealerweise das Swiss Medical Board für den Bereich HTA, der ANQ für den Bereich Qualität und die Stiftung Patientensicherheit für den Bereich Patientensicherheit. Die Unabhängigkeit des Zentrums von Partikularinteressen sei sicherzustellen. Die in den Gremien aktiven Personen müssten nicht nur über die entsprechende Expertise und Kompetenzen verfügen, sondern auch die Verantwortung für Neutralität und Unabhängigkeit nach innen sowie nach aussen übernehmen. Zudem sei anzumerken, dass die Beschränkung auf die OKP die

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