Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/104: Bundesgesetz über das Zentrum für Qualität in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung · 241 Seiten
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Labmed, die EVS und der SVBG begrüssen die Bestrebungen des Bundes, die Kantone in ihrer Verantwortung für die Qualität zu unterstützen und erklären sich mit einem nationalen Zentrum für Qualität einverstanden. Die Berufsverbände müssten aber ihre zentrale Rolle in der Qualitätssicherung weiterhin wahrnehmen können, sie müssten erste Ansprechpartner sein, wenn es um die Qualitätskontrolle der Gesundheitsberufe geht. Das Zentrum müsse eng mit den Akteuren und bestehenden Institutionen zusammen arbeiten und eine rein fachlich unterstützende und koordinierende Funktion haben. Wichtig sei, dass der Bund für die Leistungen zulasten der sozialen Krankenversicherung verbindliche Vorgaben mache, die auf den Standards von Berufs- und Fachverbänden basierten.
Ausserdem würden es labmed und der SVBG unterstützen, wenn die Finanzierung des Zentrums über mehr Steuergelder und weniger Beiträge der Versicherten, d.h. max. CHF 1 pro versicherte Person, geplant würde.
Die SSO kann sich mit der in der Vorlage angestrebten Zielsetzung identifizieren, lehnt jedoch die Gründung eines unabhängigen Zentrums für Qualität und den Gesetzesentwurf ab. Damit würden Doppelspurigkeiten geschaffen. Die SSO messe der Qualitätssicherung und Qualitätsförderung grösste Bedeutung zu und entwickle diese fortlaufend. Die Definition und Festlegung der Qualität könne nur über die zuständigen Berufsverbände und Fachgesellschaften erfolgen und die in Artikel 4 des Entwurfs aufgeführten Aufgaben würden bereits von den verschiedenen Stakeholdern und weiteren Institutionen und Organisationen wahrgenommen. Ausserdem fehle ein Nachweis für die gemäss erläuterndem Bericht kostendämpfende Wirkung des Zentrums.
Der SVDE begrüsst die Bestrebungen zur Verbesserung der Qualität und Koordination der entsprechenden Aktivitäten. Er unterstützt die Gründung eines Zentrums für Qualität, ist aber der Ansicht, dass der Gesetzesentwurf einige Anpassungen benötigt. Die Berufsverbände müssten ihre bisherige wichtige Rolle in der Qualitätsförderung beibehalten können und die existierenden Programme müssten unterstützt werden. Das Zentrum müsse eng mit den Akteuren und bestehenden Institutionen zusammen arbeiten. Schliesslich unterstützt der SVDE eine höhere steuerbasierte Finanzierung des Zentrums und wünscht eine tiefere beitragsgestützte Finanzierung, max. CHF 1 pro versicherte Person.
pharmaSuisse begrüsst, dass sich der Bund mit dem Thema Qualitätssicherung im Gesundheitswesen intensiver befasst. Sie lehnt den vorliegenden Gesetzesentwurf indessen ab. Er beinhalte keine überzeugenden Elemente, wonach die Qualität durch das beschriebene Qualitätszentrum besser gefördert werde. Die Apothekerschaft habe ihren Beitrag zur Qualitätsförderung und –kontrolle geleistet. Auf die bereits erfolgreich umgesetzten Massnahmen werde wenig Rücksicht genommen. Es werde der Eindruck erweckt, dass alles Bestehende in ein bürokratisches Zentrum verlegt werde. pharmaSuisse schlägt eine leichte Struktur vor, die sich auch innerhalb des BAG befinden könne. Diese beinhalte drei Aufgabenziele, nämlich die Akteure und ihre Erfahrungen zu vernetzen, für eine Kompatibilität der Schweizer Kriterien mit den internationalen Standards zu sorgen und subsidiär zu intervenieren, wenn die Akteure ihre Aufgaben nicht oder ungenügend erfüllt hätten.
Der SDV begrüsst die Absicht des Bundesrates, die Qualität im Gesundheitswesen zu stärken und zu fördern. Er erachtet es aber als problematisch, wenn die Definition der Qualität in der Medizin und deren Evaluation einer autonomen parastaatlichen Organisation übertragen wird. Er halte es, wie der Dakomed, dessen Stellungnahme er unterstütze, als zielführender, eine dynamische Netzwerk-Lösung mit Koordination und Förderung der bestehenden Einrichtungen unter Einbezug aller Gesundheitsfachpersonen und der Patientinnen und Patienten zu etablieren.
Der VKL führt an, dass sich mit dem geplanten Institut die Stellenetats in den Spitälern vergrössern würden und die Eigeninitiative zur Qualitätsverbesserung innerhalb des medizinischen Fachpersonals der Spitäler geschmälert würde. Die freiwilligen fachspezifischen Initiativen und andere Programme und Zertifizierungen seien näher am Geschehen, was mehr medizinische Kompetenz gewährleiste als ein übergeordnetes Organ, das den Spitälern neue administrative Bürden ohne erkennbaren Nutzen bringe. Das neue Institut sollte sich auf Health Technology Assessment beschränken, die andern Funktionen würden bereits wahrgenommen.
Nach der K/SBL und der ARDL legen alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen hohen Wert auf Qualität der Behandlungen und Therapien, weshalb kein Bedarf für ein solches Zentrum bestehe. Die bisherigen Instrumente zur Qualitätssicherung seien sinnvoll und genügten. Das Zentrum habe mit der versprochenen Qualität wenig zu tun, vielmehr sollen massive Einsparungen auf Kosten der allgemeinversicherten Bevölkerung durchgesetzt werden, unter Umständen würden medizinisch notwendige Behandlungen unter dem Deckmantel der fehlenden Qualität verweigert. Die K/SBL und die ARLD lehnen deshalb das geplante Gesetz ab.