Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/104: Bundesgesetz über das Zentrum für Qualität in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung · 241 Seiten
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Mehrere Organisationen (SGMO-agsz, KKA, FMH, SGA, KAeG SG, Dakomed, Union, SGG, SVM) befürworten eine enge Zusammenarbeit bei Definition der Qualität, einige sehen dies jedoch ausdrücklich als Aufgabe der Fachgesellschaften oder der Leistungserbringer (m-net) und nicht der Administration, die weit weg von der Praxis ist (médecins de famille, KAeG SG, SOG, SFSM). Die SOG und SFSM finden, dass die Qualitätskontrolle und die Qualitätssicherung ausschliesslich an die Ärzteschaft zu delegieren sei. Die Abgabe der Definitionsmacht zu Qualität in der Medizin an eine parastaatliche Organisation sei problematisch (Dakomed, Union).
Der Bund solle für die Leistungen zu Lasten der sozialen Krankenversicherung verbindliche Vorgaben machen, die sich auf Standards von Berufs- und Fachverbänden abstützten und in Vernehmlassungen bei den Verbänden validiert würden (SBK). Messungen, Indikatoren und einheitliche Datengrundlagen seien für alle Leistungserbringer zwingend (SVPL-ASDSI).
Dakomed und Union halten fest, dass Qualitätskontrollen auch im Bereich der Komplementärmedizin enorm wichtig seien.
SGA und FMH fordern die Anerkennung der Struktur- und Prozessqualitätsaspekte, Personaldotation und Einhaltung arbeitszeitlicher gesetzlicher Grundlagen als wesentlichen Pfeiler der Qualität und Patientensicherheit. Gemäss der neusten Literatur sei man in den USA wieder von den Outcome-Messungen abgekommen und lege den Schwerpunkt auf die Prozesse. Der Zusammenhang zwischen Arbeitssituation und Patientensicherheit werde im Weiteren gänzlich ausgeblendet (VSAO). Im ambulanten Bereich erfolgten gemäss Dakomed und Union heute betreffend Wirtschaftlichkeit die viel zu stark auf den ambulanten Kostensektor fokussierenden Wirtschaftlichkeitsprüfungen durch die Versicherer. Bei der logistischen Qualität existierten z.B. bereits die Röntgen- und Labor-Qualitätskontrollen auf Bundesebene.
Ausserdem werde seitens der Bundesverwaltung auf eine umstrittene amerikanische Studie verwiesen, obwohl das amerikanische Gesundheitssystem sich nicht auf die Schweiz übertragen lasse (FMH, SGMO-agsz).
Mehrere Organisationen erachten die Koordination der Aktivitäten durch den Bund als wesentlich (SBK, SGED/SSED, KKA, ChiroSuisse, KAeG SG). Der Bund solle seine koordinierende und vernetzende Funktion wahrnehmen (FMH, SGMO-agsz, médecins de famille), indem er mit einer gesamtvolkswirtschaftlichen Optik die Zusammenarbeit fördere, Synergien nutze und Doppelspurigkeiten vermeide (SGA, FMH, SGMO-agsz).
Der SBK begrüsst die Bestrebungen des Bundes zur Unterstützung der Kantone in ihrer Verantwortung für die Qualität im Gesundheitswesen. Der Bundesrat solle ebenfalls die verschiedenen Stakeholder im Bestreben nach Erfüllung der gesetzlichen Bestimmungen über Qualitätssicherung unterstützen (SGHC, fmCh).
Die mit der Gesetzesvorlage angepeilten Ziele seien mit dem Vorschlag des Bundes nicht erreichbar (mit Ausnahme der implizierten Kostensenkung aus Sicht SGPMR, KKA, SGR) – entsprechend lehnen die FMH und SGMO-agsz den vorliegenden Gesetzentwurf ab. Es werde suggeriert, dass mit den angedachten Massnahmen eine massive Qualitätssteigerung erzielt werden könne, was aus Sicht VSAO, SGPMR mehr als unklar sei. Die im Gesetzesentwurf angeführten Aufgaben würden bereits von den verschiedenen Stakeholdern in nachgewiesener guter Qualität und transparent durchgeführt (SGR). Die Schweiz verfüge bereits über ein qualitativ hochstehendes Gesundheitswesen (VSAO). In diesem Zusammenhang von Defiziten der Patientensicherheit zu sprechen (m-net, FMH, SGMO-agsz), suggeriere ein qualitativ ungenügendes Gesundheitswesen (VSAO) und dies sei weder adäquat noch zielgerichtet (m-net, FMH, SGMO-agsz).
Mit der vorgeschlagenen Schaffung eines Nationalen Zentrums für Qualität werde der Bundesrat den Aufträgen aus dem KVG nicht gerecht (fmCh). Vielmehr scheine er, seine eigenen, verwaltungsinternen Projekte wie die „Qualitätsstrategie des Bundes“ oder die Agenda „Gesundheit2020“ realisieren zu wollen (fmCh). Die vorrangige Aufgabe des Bundesrates sei es aber, den Willen des Gesetzgebers umzusetzen, und nicht, sich von eigenen Visionen leiten zu lassen (fmCh).
Vollständige Ablehnung der Gesetzesvorlage wird durch ÄG_BE, fmCh, Dakomed, Union, VSAO, BÄV und SVPL-ASDSI gefordert. Neben der SGV, die der Zentrums-Idee skeptisch gegenüber steht, lehnen einige das Zentrum in der vorgesehenen Form ab (fmCh, UWÄG, SBV, VSAO, m-net, SMV), weil es unter den gegebenen Umständen unnötig sei (SGR-SSR, KAeG SG), andere, weil Zweifel am Nutzen und der Effizienz bestehen (SOG, SFSM, SGAP) oder zum Schluss kommen, dass ein Zentrum in dieser Form zu Doppelspurigkeiten führe (SGAR, KAeG SG, UWÄG, SGPMR, SMV, SGR-SSR, SBV, SGED,
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