Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/104: Bundesgesetz über das Zentrum für Qualität in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung · 241 Seiten

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Medizinalberufe, vertreten seien (ChiroSuisse). Im Weiteren müsse das vorgeschlagene Zentrum die verschiedenen Akteure besser einbeziehen. Wenn die bezüglich Qualität betroffenen Akteure in die Bedarfsermittlung einbezogen würden, dann müssten auch die Leistungserbringer in den Führungsorganen des Zentrums Einsitz nehmen können (médecins de famille). Sofern das Gesetz wie vorgeschlagen verabschiedet wrd, wünscht der Vorstand der SGV indessen, die weitere Umsetzung eng im Status eines Beraters, eventuell auch im Vorstand des Zentrums mitverfolgen zu können.

FMH und SGAR sind sehr an einer nationalen Datenerhebung zur QuaIitätssicherung interessiert, die durch ein Bundesgesetz für alle Leistungserbringer verpflichtend würde und fordern deshalb eine intensive Einbindung der Fachgesellschaften und der Dachverbände in die Entwicklung und Realisierung eines nationalen Zentrums für Qualität.

VKZS bemängelt, dass die Verantwortlichkeiten und Kompetenzen der Kantone nicht klar seien.

Die médecins de famille findet, dass es schwierig sei zu verstehen, wie genau die verschiedenen Akteure konkret einbezogen werden sollen. Es sei ausserdem vital, dass diejenigen Berufsverbände, die betroffen sind, klar und explizit benannt würden. Klar müsse auch die Art des Einbezugs dargestellt werden. Ihre Rolle müsse zudem wichtig und mit strategischer Entscheidungskompetenz verbunden sein.

Aus Sicht der Ärzteverbände darf an der klaren Rollenverteilung der Akteure ebenfalls nichts geändert werden (fmCh).

Die FMH unterstützt, dass das Zentrum keine Aktivitäten der Akteure übernimmt, diese mit wissen-

schaftlichen Grundlagen und konkreten Projektarbeiten unterstützt.

Die fmCh zeige sich bereit, sich aktiv an der Überarbeitung der Gesetzesvorlage zu beteiligen.

Die SAQM zeige beispielhaft, wie innerhalb von zwei Jahren durch Vernetzung und Koordination das Vertrauen und das Commitment erarbeitet werden könne (SGR).

Die Art der Finanzierung des Zentrums wird von der médecins de famille unterstützt. Es sei wichtig, dass die Qualitätsverbesserungsbestrebungen durch eine nachhaltige Finanzierung sichergestellt werden. Das vom Bund vorgeschlagene Modell scheine dazu ideal zu sein.

Es müssten im Gesetz Grundlagen geschaffen werden, die es dem Zentrum erlauben, finanzielle Anpassungen vorzunehmen (SMV).

Die ÄGBL begrüsst die Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel. Die Finanzierung solle mit max. 1CHF pro Person und Jahr über die Prämien und der Rest über Steuern gesichert werden (SBK).

Die SMV gibt zu Bedenken, dass die Patienten und Prämienzahler nicht durch wenig nützliche Administrativkosten belastet werden sollten.

Die vorgeschlagenen Finanzierungsmodalitäten für das Zentrum seien nur bedingt nachvollziehbar (SGA, FMH, KAeG SG, SGMO-agsz). Es sei nicht ersichtlich, ob die geplanten 32 Millionen Franken jährlich tatsächlich effizient eingesetzt werden (VSAO).

Mittel, welche für ein Zentrum für Qualität benötigt würden, sollten besser direkt in entsprechende Forschungsprogramme (NFP) eingesetzt werden (Dakomed, Union).

Keinesfalls einig gehen mehrere Organisationen mit der Feststellung, dass die gemäss KVG erbrachten Qualitätssicherungsmassnahmen der Leistungserbringer und die damit verbundenen Kosten in den vereinbarten Tarifen bereits heute berücksichtigt sind (SGA, FMH, KKA, KAeG SG). Es seien gerade die Leistungserbringer, welche in ihrer täglichen Arbeit mit Patientinnen und Patienten zur Optimierung der Qualität beitragen und deren Aufwendungen keineswegs adäquat über den heutigen Tarif abgebildet würden. Wenn der Bund sich wirklich im Bereich der Qualität in der medizinischen Versorgung engagieren wolle, dann müsse er auch auf der Ebene der Leistungserbringer die dafür nötigen Mittel bereitstellen (SGA, FMH, m-net, KKA, SGMO-agsz). Die Leistungserbringer müssten für ihre Qualitätsarbeit und Dokumentation adäquat vergütet werden (FMH, SGMO-agsz).

Die kostendämpfende Wirkung wird in Frage gestellt (ÄG_BE, SGA, FMH, ChiroSuisse, SGPMR) und sie sei nicht evidenzgestützt (KKA, SGMO-agsz, FMH). Der Eindruck entstehe, dass es nicht um die medizinische Qualität, sondern um ökonomische Sparziele wie dem Herunterfahren der Gesundheitsversorgung gehe (BÄV). Kostendämpfende Wirkungen (SGED, m-net) und Erhöhung des Patientennutzens (SGED) könnten nicht erwartet werden. Die Effizienz und die Kosten werden in Relation gebracht, wobei letztere beachtlich seien und erstere in Frage gestellt werde (HGS). Die Erhöhung der Qualität gehe mit der Erhöhung der Kosten im Gleichschritt (SMV).

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