Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/104: Bundesgesetz über das Zentrum für Qualität in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung · 241 Seiten
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Eine Begründung für die Annahme der Kosteneinsparung fehle (SOG, SFSM). Kostendämpfungsmassnahmen könnten nur durch breit abgestützte Nutzenanalysen entwickelt werden (ÄGBL, médecins de famille). Eine volkswirtschaftliche Gesamtkosten-Optik sei unerlässlich (KAeG SG), da die Kosten und der Nutzen nicht nur am gleichen Ort, respektive im gleichen Sektor anfallen (m-net).
Mehrere Gesellschaften (SOG, SFSM) befürchten einen Kostenanstieg für den Arzt und dessen Betrieb. Im Weiteren wird befürchtet (SOG, SFSM), dass durch das Zentrum die Aufgaben der Ärzte für die Administration noch mehr wachsen.
Die Senkung der Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) könnte per se kein primäres Ziel in einer nachhaltigen Qualitätsarbeit sein (FMH, SGMO-agsz). Entweder mache der Bundesrat im Gesetz transparent, dass er über ein „Bundesgesetz für Qualität“ die Kosten in der OKP beeinflussen wolle oder er müsse sämtliche diesbezüglichen Passagen in den Gesetzesmaterialien streichen (SGA, FMH).
Zunächst falle auf, dass primär mit höheren Kosten zu rechnen wäre, welche entgegen den Behauptungen des EDI wohl insgesamt keine kostendämpfende Wirkung mehr haben würden und deshalb wäre eine Ausdehnung der Aufgaben, welche bereits heute gestützt auf das KVG bestehen, nicht zielführend (ÄG_BE). Während Artikel 58 Absätze 1-3 KVG (nach Anhörung der interessierten Organisationen) den zielgerichteten Einsatz der Mittel vor allem für die Überprüfung besonders kostspieliger Untersuchungen und Behandlungen vorsehen, solle die Überprüfung der Qualität mit der Gesetzesvorlage auf den gesamten Leistungskatalog ausgedehnt werden (vgl. EArt. 58 Abs. 4 KVG, welcher umfangreiche Programme und Projekte vorsieht) (ÄG_BE). Dies sei völlig übertrieben (ÄG_BE).
Von der Qualität her anerkannte Kriterien sowie diagnostische und therapeutische Massnahmen müssten zugunsten der Patienten eingesetzt werden können und dürften nicht von Seite der Krankenkassen aus Kostengründen oder aufgrund interner Richtlinien abgelehnt werden (KKS, m-net). Ökonomische Vorgaben in der Behandlung von Patienten zerstöre das für jede Behandlung unabdingbare Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient (HGS).
Die Ärzteverbände erachten Nationale Plattformen als wichtiges Instrument, die aber im Gesetz verankert werden müssten (FMH, ÄG_BE, SGA, FMH, SGED, médecins de famille, fmCh, KKA, m-net, KAeG SG, SGMO) und die Rechte und Pflichten der Mitglieder müssten aufgezeigt werden (fmCh). Die Plattformen und Entscheidungsgremien des Zentrums müssten die Berufsgruppen und die Sozialpartner zwingend entsprechend ihrem Gewicht im Gesundheitswesen einbinden (SBK).
Die ÄG_BE unterstützt die HTA-Ziele. Mehrere Ärzteorganisationen gehen vollkommen einig mit den Forderungen, dass die bestehenden Leistungen im Leistungskatalog regelmässig gemäss den WZW-Kriterien zu überprüfen und die Innovationen zu fördern seien (FMH, SGMO-agsz).
Die Médecins de famille stellen die Kompetenz des Bundes bezüglich HTA nicht in Frage. Médecins de famille und M-net sind von der Trennung von Assessment-Appraisal-Decision sehr angetan. Diese Gewaltentrennung sei auf jeden Fall zu beachten (médecins de famille, M-net). Für zahlreiche Ärzteorganisationen sei es sehr wichtig, dass das Assessment vom Bund unabhängig vorgenommen werde, das Appraisal in der Hand der Universitäten liege, und der Bund schliesslich die Decision übernehme (médecins de famille, m-net, KAeG SG, FMH, SGMO-agsz). Dakomed und Union fordern, dass auch für die Beurteilung komplementärmedizinischer Leistungen hinsichtlich Aufnahme und Verbleib in der OKP entsprechende Fachgremien einzusetzen seien und Assessment, Appraisal und Decision klar zu trennen seien. Der aktuell laufende Konvergenzprozess zwischen den verschiedenen Akteuren zeige deutlich auf, dass der Bund für die Entscheidungen zuständig sei (FMH, SGMO) und die Wissenschaft an die Universitäten gehöre (FMH, SGMO).
Die von der GPK-N empfohlenen Verbesserungen am bestehenden HTA-System sollten berücksichtigt werden (fmCh). Dies betreffe die Umstrittenheitsverfahren, welche sowohl in der Phase des Assessments wie auch des Appraisals auf verbindliche Grundlagen gestellt werden sollten (fmCh).
Entscheidungen der ELGK müssten einsehbar sein und auf klaren Kriterien beruhen (fmCh).
Die HTA-Aufgaben müssten aber bestehenden Organisationen wie dem Swiss Medical Board übertragen werden (ÄG_BE). SGA und FMH möchten, dass der Bund ein unabhängiges, von den wichtigsten Partnern des Gesundheitswesens getragenes Swiss Medical Board zwingend berücksichtigen und entsprechend nutzen solle, denn die beschränkten Ressourcen (personell wie auch finanziell) erlaubten keinen Aufbau von Doppelstrukturen, all dies solle selbstverständlich unter der Prämisse der Gewaltentrennung geschehen (SGA, FMH). Die Lehren aus dem Swiss Medical Board sollten berücksichtigt wer-