Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/104: Bundesgesetz über das Zentrum für Qualität in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung · 241 Seiten

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Aus Sicht der Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen haben die Leistungserbringer beträchtliche Fortschritte in der Qualität und Patientensicherheit gemacht (H+). Hingegen fehlten heute allgemeingültige Definitionen, verbindliche Ziele und Verantwortlichkeiten (H+). Der Bund hätte im aktuellen KVG bereits alle Rechte, Qualitätsmassnahmen zu ergreifen (Art. 58 KVG) und Leistungen zu bewerten (Art. 33 KVG). Diese Rechte habe er bisher aber kaum genutzt (H+, PKS).

Statt der Errichtung eines staatlichen Instituts muss vielmehr auf die in der Schweiz öfter erfolgreich erprobte Zusammenarbeit und den gesunden Wettbewerb der betroffenen Akteure gesetzt werden und diese sollten durch geeignete Anreize dazu ermuntert werden, die Suche nach Effizienz- und Effektivitätssteigerungen zu verstärken (Curaviva, senesuisse).

Es sei mehr als fraglich, ob und wie die vom Bund formulierten Ziele mit einem nationalen Zentrum für Qualität erreicht werden können, da kein konkreter Nutzen hinsichtlich Qualitätsentwicklung erkennbar sei (Swiss Reha). Rolle und Aufgaben des Zentrums sowie die Zusammenarbeit mit weiteren Akteuren seien in der Vorlage vage formuliert und erlaubten einen zu grossen Interpretationsspielraum (Swiss Reha). Hinzu komme, dass einige der formulierten Anliegen insbesondere über qualitative Vorgaben an die Spitalplanungs- und Spitallisten-Erstellungen der Kantone bereits auf der heutigen gesetzlichen Grundlage realisiert werden könnten (Swiss Reha).

Dass dem Bericht „Qualitätsstrategie des Bundes im Schweizerischen Gesundheitswesen“ von 2009 und einem Bericht zur Konkretisierung von 2011 nun Taten folgen sollen, wird von K3 begrüsst. Dass die neu durch den Bund aufgenommenen Aktivitäten weder die Qualitätssicherung noch die laufenden Qualitätsbestrebungen der verschiedenen Partner im Gesundheitswesen ersetzen, wird durch K3 ebenfalls positiv gewürdigt. Die anvisierten Ziele könnten aus Sicht K3 wohl einfacher und wirkungsvoller mittels Unterstützung der bestehenden Organisationen erreicht werden, ohne dazu eine Parallelstruktur in Form des Zentrums für Qualität zu schaffen.

Eine Stärkung der Verbindlichkeit von Qualitätsmassnahmen sowie Schaffung von Transparenz bei der Umsetzung und bezüglich der Ergebnisse sei bereits erfolgt, im Sinne dass alle Kliniken und Spitäler eine bestmögliche Verbindlichkeit eingegangen seien. Deshalb sei eine grössere Organisationseinheit (ausserhalb des BAG) mit beschränkterem Knowhow als das BAG in Zusammenspiel mit den Akteuren der Qualitätsmessung und -entwicklung nicht erforderlich (PKS).

Das Zentrum könne alles machen (ausser regulieren und sanktionieren): Grundlagen, Vorschläge, Forschung, nationale Programme/Projekte, Erhebung von Indikatoren, Publikationen und dadurch werde der Aufbau von Parallelstrukturen möglich, was aus Sicht Swiss Reha keinen Sinn mache.

Neubenennung als Zentrum ändere an inhaltlicher Kritik nichts (H+). Das vorgeschlagene Qualitätszentrum sei dazu aber nicht notwendig (K3), sondern kontraproduktiv und binde unnötig Ressourcen (H+, PKS). Diese Gesetzesvorlage sei als staatliches Ungetüm zur Qualitätssicherung (Curaviva, senesuisse), abzulehnen (VLSS, PKS, Spitex) und insbesondere dürfe keine öffentlich-rechtliche Anstalt geschaffen werden (VLSS). Aus Sicht Curaviva, senesuisse solle die geplante Einrichtung laut vorliegendem Vorentwurf zudem erst noch mit teils quasi-polizeilichen Befugnissen versehen werden. Curaviva und senesuisse finden, dass statt motivierenden und praxisrelevanten Lösungen der Betriebe und Verbände damit übermässige, kostentreibende und erst noch sinnlose Vorgaben und Aufgaben drohten.

Der Bund solle auf das Zentrum verzichten und stattdessen mit den vorgesehenen Mitteln die Anstrengungen der Leistungserbringer koordinieren, weitere Programme unterstützen und die heute schon vorhandenen Institutionen stärken (H+, PKS, K3).

Die heute laufenden Qualitätsarbeiten der verschiedenen Partner im Gesundheitswesen müssten nicht durch ein nationales Qualitätszentrum ergänzt oder ersetzt werden (H+). Aus dem Gesetzesentwurf gehe nicht hervor, wie durch ein neues Zentrum die Leistungsqualität verbessert und die Patientensicherheit erhöht werde (H+).Das Zentrum an sich schaffe keinen Mehrwert (H+). Eine neue Organisation erhöhe die Komplexität und verändere die Prozesse und Rollen der anderen Akteure, so absorbiere das Zentrum Ressourcen (H+).

Curaviva und senesuisse stellen es besonders für den Pflegeheimbereich in Frage, dass das vorgesehene Zentrum für Qualität in der Lage wäre, seine Aufgaben zufriedenstellend zu erfüllen.

Die VLSS ersucht darum, den Gesetzesvorschlag zurückzunehmen, durch eine wesentlich schlankere, den öffentlichen Interessen besser dienende Vorlage zu ersetzen und den verbesserten Gesetzesentwurf noch einmal zur Stellungnahme zu unterbreiten.

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