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Vernehmlassung 2013/106: Revision Verordnung über gentechnisch veränderte Lebensmittel (VGVL) · 185 Seiten

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Kanton Appenzell Auf das Label "Produktion ohne gentechnisch veränderte Futterpflanzen" ist Ausserrhoden zu verzichten. Dafür ist im Gegenzug das Label "ohne Gentechnik hergestellt" für Lebensmittel tierischer Herkunft dahingehend anzupassen, dass neben dem Einsatz von Tierarzneimitteln und Impfstoffen auch der Einsatz von Futtermittelzusatzstoffen, die mit Hilfe gentechnischer Verfahren in geschlossenen Systemen hergestellt worden sind, erlaubt ist. Futtermittelzusatzstoffe, die von gentechnisch veränderten Mikroorganismen produziert werden, sind nur zulässig, wenn sie nach gültigem Recht nicht als "gentechnisch verändert" zu kennzeichnen sind.

Diese Anpassung sollte aus folgenden Überlegungen erfolgen:

 Für die Konsumenten ist es schwierig, zwischen den beiden Labels "ohne Gentechnik hergestellt" und "Produktion ohne gentechnisch veränderte Futterpflanzen" zu unterscheiden. Die Unterschiede werden nicht wahrgenommen. Der Labeldschungel wird noch undurchsichtiger.

 Zusatzstoffe, welche aus gentechnisch veränderten Mikroorganismen gewonnen werden, von den Organismen abgetrennt, gereinigt und chemisch definierbar sind und in geschlossenen Systemen hergestellt werden, müssen nach aktueller Gesetzgebung auch nicht mit "aus gentechnisch verändertem X hergestellt" gekennzeichnet werden (Art.7, Abs. 7bis).

 Es gibt keine Gründe, weshalb bei Futtermitteln zwischen "Zusatzstoffen" und "Arzneimitteln" ein Unterschied gemacht werden soll. Auch Aminosäuren oder Vitamine dienen einer ausgewogenen Tierernährung und damit dem Wohl und der Gesundheit der Tiere.

Kontrollaufwand

Ein Label ist nur so gut wie seine Kontrolle. Die Kontrolle für Produkte "ohne Gentechnik hergestellt", egal ob nach neuem oder bisherigem Recht produziert, ist sehr aufwändig. Durch die Änderung wird die Zahl solcher Produkte steigen. Dies bedeutet für die Kontrolle und damit den Vollzug einen erheblichen Mehraufwand.

Kanton St. Gallen Schweizer Bauern verzichten gemäss den Ausführungen in den Erläuterungen auf den Einsatz von gentechnisch verändertem Pflanzenmaterial bei der Fütterung ihrer Tiere.

Der dadurch gegenüber der ausländischen Konkurrenz erhöhte Aufwand soll auf den Produkten entsprechend ausgewiesen werden können. Deshalb soll neu auf Lebensmitteln tierischen Ursprungs mit dem Ausdruck „Produktion ohne gentechnisch veränderte Futterpflanzen" geworben werden dürfen, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind.

Das Anliegen der Schweizer Landwirtschaft ist verständlich. Es ist aber bereits gelöst; mit dem Label SUISSE GARANTIE. Wer dieses Label verwenden will, muss sich zertifizieren lassen und dabei unter anderem auch den Nachweis erbringen, dass er keine GVO für die Lebensmittelproduktion eingesetzt hat. Eine separate gesetzliche Regelung für die Anpreisung „Produktion ohne gentechnisch veränderte Futterpflanzen“ ist daher überflüssig, vermehrt unnötig das rechtliche Regelwerk und führt, wie unten gezeigt wird zu Konsumententäuschungen und Rechtsunsicherheiten.